Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Oktober 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2020 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Kläger macht als Radfahrer Ansprüche nach einem Unfall gegen die Fahrerin des Wagens (zugelassen auf deren Ehemann) und den Haftpflichtversicherter geltend
Kläger war an einem Sonntag auf Rennrad in Ortslage auf der Fahrbahn unterwegs, beidseitig Radweg vorhanden, trug keinen Helm, aber Fahrradkleidung (gibt selbst an, semiprofessioneller Triathlet zu sein)
Beklagte parkte mit Auto am Straßenrand, öffnete die Tür zum Aussteigen, Kläger prallte dagegen und stürzte (Bizepsabriss, Knieverletzung, Schürfwunden im Besitz und an Armen und Beinen)
Kläger wird am Bizeps operiert, 3 Tage stationär, Arm 6 Wochen mit Gips ruhig gestellt, 6 Wochen AU
kurz darauf ambulante KnieOP mit Entfernung Schleimbeutel und Gelenkhaut wegen unfallbedingter Reizung/Entzündung
es verbleibt eine leichte Bewegungseinschränkung im Arm und eine wulstige Narbe am Bein, ansonsten alles austherapiert und keine Verschlechterung mehr zu erwarten
Kläger behauptet, er habe Radweg nicht benutzen müssen, da an dieser Stelle die Pflicht rechtswidrig angeordnet sei, zudem lägen am Wochenende immer Scherben von feiernden auf dem Weg (vermutet er, überprüft hat er dies nicht)
Beklagte zu behauptet, Kläger habe mit Kopfhörern Musik gehört, ansonsten hätte er sie ihrer Freundin, die auf der anderen Straßenseite ein Parkticket holte, zurufen hören und den Unfall vermeiden können
Beweisaufnahme:
Sanitäter, der Kläger erstversorgt, erinnert sich an aus dem Trikot hängende Kopfhörer mit
laufender Musik (er sprach Kläger sogar darauf an, um diesen von seinen Schmerzen abzulenken)
Freundin der Beklagten bestätigt, dass diese ihr über die Straße vor dem Öffnen der Tür laut
zugerufen hat (erinnert sich daran, weil sie zur Taufe ihres Patenkindes wollten)
Kläger beantragt
Schaden am Rennrad 2500€, Schaden an Handydisplay, Auslagenpauschale • Schmerzensgeld von mindestens 10.000€
Feststellung der Haftung für alle künftigen Schäden