Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur spielte im Strafrecht und es handelte sich um die Strafrecht-1-Klausur, also eine Staatsanwaltsklausur. Hierbei ging es darum, möglichst viele unterschiedliche Handlungen, die zur Brandstiftung hätten führen können, voneinander abzugrenzen sowie die jeweiligen Kausalitäten richtig einzuordnen. Es handelte jedoch merkwürdigerweise nur ein Beschuldigter. Die Klausur war dennoch sehr umfangreich. Insbesondere, da man die verschiedenen Varianten der Brandstiftung gut voneinander abgrenzen musste und nahezu ausschließlich mit dem Kommentar arbeiten konnte. Zudem spielte die Beweisverwertung eine große Rolle. Hierbei gab es einige Beweisverwertungsverbote, die in Betracht kamen oder zumindest hätten in Betracht kommen können, aber dann doch scheiterten. Darauf wurde jedoch in der Klausur nicht wirklich hingewiesen. Man musste also insbesondere die Beweisverwertungsverbote gut können. Wenn man diese gelernt hatte, war man jedoch gut vorbereitet. Insbesondere sollte man sich hierbei mit den §§ 52, 252 und 55 StPO befassen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2024 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.