Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2016 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
In der Klausur ging es um drei Personen. Zwei davon hatten gegenüber der Dritten eine Gewährleistungsbürgschaft im Hinblick auf einen Vertrag unterzeichnet. Zum Zeitpunkt der Klausur war jedoch die Hauptschuld bereits verjährt. Der Begünstigte machte jedoch trotzdem Rechte aus der Bürgschaft geltend.
Diese begründete er mit einem Schuldanerkenntnis,welches von einem der beiden Bürgen zu einem späteren Zeitpunkt unterschrieben worden war. Der Bürge ist bei der Unterzeichnung jedoch davon ausgegangen, dass sein Mitbrüge das Schuldanerkenntnis ebenfalls unterschreiben werde. Die gegnerische Partei hatte ihm nämlich gesagt, dass der zweite Bürge auch noch zum unterschreiben kommen würde. Er hätte lediglich im Moment keine Zeit. In Wirklichkeit hatte der andere Bürge jedoch bereits eine solche Unterschrift verweigert. Der unterschreibende Bürge tätigte seine Unterschrift mit den Worten: Ok aber nur wenn der andere auch unterschreibt.
Die Bürgschaft als solche konnte wegen der Verjährung des Hauptanspruchs nicht mehr eingefordert werden., sodass es auf die Art und Wirksamkeit des Schuldanerkenntnisses ankam.
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