Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2017 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Der Mandant begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Gewerbeuntersagung.
Es erging Gewerbeuntersagung gegen unseren Mandanten, der eine Gärtnerei betreibt, diese war sofort vollziehbar. Grund: der Mandant sei unzuverlässig, da er mehrerer Eintragungen im BZR wegen Drogendelikten habe (Gras). Diese Eintragungen liegen allerdings bereits mehrere Jahre zurück, sodass im Rahmen der Prüfung des § 35 Gewo hier maßgeblich auch darauf abgestellt werden musste, ob nicht eine Löschung nach § 51 BZRG in Betracht kommt, und diese Straftaten, dann bei der Prognose nicht mehr berücksichtigt werden können. Zwar begründen gerade Straftaten mit Gras auch eine Nähe zu dem Gewerbe der Gärtnerei, da dort auch der Anbau dieser Droge gefördert werden kann. Weiter war auch wegen einer weiteren Tat ein Verfahren eingeleitet worden, bei dem der Mandant aber geltend macht, dass er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, und daher ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt. Hier war eine Abgrenzung zwischen dem Sinn und Zweck der Beweisverwertungsverbote und der Gefahrenabwehr im Verwaltungsrecht zu treffen. Insgesamt musste eine genaue Prognose der der Unzuverlässigkeit vorgenommen werden.
Als Abschluss musste ein Antrag nach § 80 VwGo verfasst werden.