Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom September 2022

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Zu beurteilen ist es, ob die Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit in Betracht kommt. Gemäß Paragraph 28 Absatz 1 VVG kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von einer Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer Kenntnis erlangt hat, den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine solche Verletzung durch den Versicherungsnehmer ist vorliegend abzulehnen, da es sich um eine vertragliche, sondern um eine gesetzliche Obliegenheit gehandelt hat. Zudem war einer etwaiger Übergang von Ersatzansprüchen nach Paragraph 86 Absatz 1 VVG zu prüfen. Hierfür erforderlich ist ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmer gegen einen Dritten sowie die Ersetzung des Schadens durch den Versicherer. Gemäß Paragraph 86 Absatz 1 Satz 2 VVG kann der Übergang jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden, was vorliegend zu problematisieren war. Paragraph 19 VVG wurde auch geprüft sowie Paragraph 21 VVG.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2022 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.