Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Sachsen-Anhalt vom Oktober 2021

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Es handelte sich um eine Rechtsanwaltsklausur. Der Mandant (späterer Kläger) und seine Frau leben in einer Mietwohnung. Vermieter ist der spätere Beklagte, der direkt unter dem Mandanten und seiner Frau eine Wohnung in seinem eigenen Haus bewohnt. Der Beklagte hat neben dem Hausgrundstück, noch weitere Hausgrundstücke, mit etlichen Wohnungen, die er vermietet. Zudem hat er vor ca. einem Jahr ein Grundstück für 1.000.000,00 € verkauft und erhält eine monatliche Rente i.H.v. 4.000,00 €. Der Mandant und seine Frau haben drei Kinder und insgesamt nur ca. 1.500,00 € monatlich für die gesamt Familie zur Verfügung, wobei sie davon monatlich 700,00 € Miete an den Beklagten zahlen. Der Beklagte leidet seit ca. 40 Jahren unter einer Erkrankung (Schizophrenie), wegen der er auch in Behandlung ist. Bisher kam es noch nie zu akuten Schüben, die Mitmenschen gefährdet hätten. Bei Abschluss des Mietvertrages erwähnt der Beklagte dem Mandanten und seiner Frau gegenüber nichts von seiner Erkrankung. Eines Abends/Nachts erleidet der Beklagte jedoch einen – für ihn selbst und auch für den behandelnden Arzt unvorhergesehenen – akuten Schub seiner Krankheit. Er denkt, er müsse seine Küche anzünden, um böse Geister zu vertreiben. Dies tut er auch. Der Mandant und seine Frau werden durch den Rauch und die entstehende Hitze wach und können das Haus unverletzt mit ihren Kindern verlassen. Lediglich ihre vom Mund abgesparten und vor kurzem für jeweils 250,00 € gekauften Schuhe, die vor der Wohnungstür standen, schmelzen durch die Hitze. In dem folgenden Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft ein Sachverständigengutachten eingeholt, das die Schuldunfähigkeit des Beklagten im Zeitpunkt der Brandlegung belegt. Die Ermittlungen werden daher eingestellt. Der Beklagte weigert sich jedoch, dem Mandanten bzw. seiner Frau den Schaden i.H.v. insgesamt 500,00 € zu ersetzen. Der Mandant hat (vertreten durch den Bearbeiter als Rechtsanwalt) bereits Klage beim Amtsgericht erhoben. Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint weder der Beklagte noch sein Prozessbevollmächtigter. Der Kläger stellt Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils. Ohne einen Hinweis erteilt zu haben, weist das Amtsgericht die Klage im folgenden Urteil ab, da diese wegen der Schuldunfähigkeit des Beklagten nicht begründet sei. Aufgabe: Prüfung Erfolgsaussichten der Weiterverfolgung der Klage + Zweckmäßigkeitserwägungen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2021 im zweiten Staatsexamen in Sachsen-Anhalt. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.