Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Erwiderung auf Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz aus Behördensicht Behörde hat die Zuteilung roter Kennzeichen gegenüber dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen, weil dieser nachträglich unzuverlässig geworden sei. Die im Bescheid angegebene Ermächtigungsgrundlage war aus Antragstellersicht falsch. Außerdem lautete die Rechtsbehelfsbelehrung auf 4 Wochen (statt 1 Monat). Zur Begründung führte die Behörde ursprünglich aus: Zweimal hat der Antragsteller ein nicht fahrtüchtiges LKW-Gespann mit dem roten Kennzeichen bewegt. Beim ersten Mal wurde er bereits verwarnt. Dann hat er ein Fahrzeug (fahrlässig) ganz ohne Kennzeichen und Eintragung ins Fahrzeugscheinheft gefahren, weil er meinte die Kennzeichen seines Kollegen/Geschäftspartners wären noch angebracht. Dann erging gegen ihn ein Strafbefehl wegen Betrugs in einer anderen Sache. Er bestreitet seinen Betrugsvorsatz. Gegen den Widerrufsbescheid wendet sich der Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutz mehr als einen Monat nach Zustellung. Er beantragt, die fortgesetzte Zuteilung roter Kennzeichen und hilfsweise sinngemäß die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Er meint, auf die Erkenntnisse aus 2020 und 2021 könne sich die Behörde nicht stützen. Der Strafbefehl sei außerdem irrelevant genau so wie die Fahrten zur Reparatur, er müsse ja die Möglichkeit haben, seine Fahrzeuge reparieren zu lassen. Die Fahrlässigkeit könne ihm auch sonst nicht zur Last gelegt werden. Außerdem wird seine wirtschaftliche Existenz bedroht, da die Ausübung des Gewerbes ohne die roten Kennzeichen nicht möglich sei. Unsere Vorgesetzte aus der Behörde teilt uns mit, das Ermessen in derartigen Fällen grundsätzlich sei auf Null reduziert, es sei denn es treten außergewöhnliche Umstände hinzu. Der Antrag sei doch wahrscheinlich auch unzulässig. Die falsche EGL könne sich nicht nachteilig auswirken, das müsste man doch noch retten können. Wir sollen die Antragserwiderung verfassen. Im Anhang wurde auf Normen aus dem Straßenverkehrsrecht verwiesen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2023 im zweiten Staatsexamen in Sachsen-Anhalt. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.