Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Schleswig-Holstein vom Februar 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2019 im zweiten Staatsexamen in  Februar 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es wurde eine Kombination aus einem § 91a und einem § 269 III3 ZPO abgeprüft.
Es war ein einheitlicher Beschluss zu fertigen.
In materieller Hinsicht hatte der Fall Gegenstände des StVG – insbesondere Quotenbildung nach § 17 II, § 17 I StVG – zum Gegenstand.
Insgesamt war ein gutes Zeitmanagement wichtig, um den in materieller Hinsicht nicht sehr anspruchsvollen Fall zu lösen.
Zudem ging es darum, das Vorliegen eines Anscheinsbeweises argumentativ zu begründen, die Anwendung der StVO auf Parkvorgänge sowie eine Beweiswürdigung.
Schließlich ging es um die Frage, ob bei Verzug sofort nacch einer Mahnung eintritt oder ob dem Schuldner eine Prüfungsfrist zuzubilligen ist, in dem er die Voraussetzungen des Anspruchs prüfen kann und erst nach deren Ablauf Verzug eintritt.
Insgesamt muss festgehalten werden, dass die formalen Voraussetzungen für den Erlass eines Beschlusses zwingend bekannt sein müssen und die Zeitformen im Rahmen der Sachverhaltsschilderung (I.) zwingend bekannt sein müssen.

Viel Erfolg!