Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging zum einen um eine Bewertung des Sachverhalts aus anwaltlicher Sicht. Dabei war man auf Seiten der Stadt und sollte sich gegen die Klage eines Bürgers zur Wehr setzten. Dabei ging es um eine Dorfstraße, die schon des Längeren nicht mehr richtig genutzt wurde und nur noch wenigen Dorfbewohnern bekannt war. Der Bürger war Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Es sollten Arbeiten am Buschwerk der Straße durchgeführt werden. Dies wurde von der Stadt durchgeführt. Die Kosten sollten dann vom Grundstückseigentümer getragen werden. Dies sah er nicht ein, da es sich nicht um seinen Weg handelt und dieser auch nicht mehr genutzt wurde und damit die Stadt die Kosten selbst zu tragen hat. Der Antrag war in zwei Punkten untergliedert, wobei der erste als unschlüssig abgeschmettert werden konnte. Hier verlangte der Bürger die Umwidmung des Weges. Der zweite Antrag zielte drauf ab, die Kosten als unzulässig abzuschmettern, da der Weg nicht mehr genutzt wurde. Zuletzt ging es dann noch um ein am Zaun aufgestelltes Fahrrad. Dieses bezeichnete der Bürger als Kunstwerkt. Die Stadt wollte dies entfernen lassen und erlies dafür einen Verwaltungsakt. Auch diesen bezeichnete der Bürder als rechtswidrig und wollte ihn aus der Welt geschafft haben.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2023 im zweiten Staatsexamen in Schleswig-Holstein. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.