Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2019 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Wichtigste Problemstellungen: Vorsätzliche bzw. fahrlässige Körperverletzung, §§ 223, 229 StGB; Unterlassen, § 13 StGB; eigenverantwortliche Selbstgefährdung bei einwilligungsunfähiger Person; Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, §§ 242 I, 25 I Alt. 2 StGB; Schwerer Diebstahl, § 244 I Nr. 1 a) Alt. 2 StGB; Notwehr, § 32 StGB; Gebotenheit bei Angriff erkennbar schuldlos Handelnder;
Beweisverwertungsverbot gem. § 252 StPO.
Probleme bei der objektiven Zurechenbarkeit: Problematisierung der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und Abgrenzung zur Fremdgefährdung.
Problematisierung der mittelbaren Täterschaft.
Schwerpunkt der Prüfung bei der Notwehr war die Gebotenheit: Notwehr gegen ein schuldunfähiges Kind –> Annahme eines lediglich abgestuften Notwehrrechtes.
Selbstständiges Beweisverwertungsverbot aus § 252 StPO: Vernehmung eines minderjährigen Kindes durch die Polizei mit Zustimmung des Ergänzungspflegers. In der Hauptverhandlung wird die Kriminalbeamtin als Zeugin vom Hörensagen gehört.