Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2019 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
A und B betrieben einen Break-Dancer zusammen und teilten die Gewinne seit geraumer Zeit untereinander auf. Im Sachverhalt wurde auf die Gefährlichkeit dieses Fahrgeschäfts hingewiesen.
A plante dann aber den Gewinn fortwährend für sich allein zu beanspruchen. Um dies sicherzustellen, manipulierte er den Break-Dancer. Dies sollte den Anschein erwecken, B sei hieran Schuld. A wusste nämlich, dass B die Gondeln immer nur kursorisch kontrollierte und nur einmal. Im einzelnen lockerte A an dem Break-Dancer Schrauben, wodurch die Gondeln sich bei der Fahrt nunmehr lösen konnten. A hatte Verletzungs- aber keinen Tötungsvorsatz.
Zwei fremde Personen (C und D) fuhren nun mit dem Break-Dancer (genauer:der manipulierten Gondel). Beide waren sich der Gefahr bewusst aber noch recht unreif in der geistigen Entwicklung. Die Gondel löste sich und C verstarb. D wurde verletzt. C starb jedoch nur aufgrund einer angeborerenen Nackenschwäche (jedenfalls konnte diese Ursächlichkeit nicht ausgeschlossen werden).
Im zweiten Teil wurden Geschehnisse rund um eine Gruppe von Personen geschildert, wobei der Anführer E einer Person Geld abnötigte, was er von der eingeschüchterten Person dann auch erhielt. Die Personen handelten hierbei regelmäßig, um sich dadurch eine dauerhafte Einnahmequelle zu sichern.
Strafbarkeit von A, B und E?