Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Juni 2024

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

5.73

Endnote

7.6

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Es wurde hauptsächlich BGB AT und SchuldR AT geprüft.

Paragraphen: §311 BGB, §134 BGB, §138 BGB

Prüfungsgespräch: Diskussion, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Eizelner

Prüfungsgespräch:

Zunächst mussten wir die Privatautonomie beschreiben. Dann kamen wir auf den §311 BGB. Hier haben wir dann die Vertragsfreiheit angesprochen. Abschlussfreiheit, Formfreiheit, Inhaltsfreiheit sollten hier als Schlagwörter fallen. Dann kamen wir zu den Schranken wie bspw. dem Kontrahierungszwang. Auch kamen wir zur AGB. Hierbei sollte auf §§305, 310 näher eingegangen werden. Auch wurde gefragt, ob die AGB nur von Unternehmern verwendet wird. Die richtige Antwort war nein. Sodann hat uns der Prüfer noch einen kurzen Fall geschildert. Hierbei ging es um den Schein- und Verdeckungsgeschäft nach §117 BGB. Hierbei war zunächst im Fall abzugrenzen, ob das verdeckte Geschäft aufgrund eines vermeintlichen Formfehlers i.S.v. §311b BGB nichtig sein könnte. Hierbei haben die Mehrheit der Prüflinge verkannt, dass die dingliche Einigung nicht am Fehlen einer vermeintlichen Eintragung gescheitert ist. Insbesondere musste man hier sorgfältig zwischen dem Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft unterscheiden. Die Eintragung und die Auflassung nach §§873, 925 BGB waren erfolgt, sodass der Formfehler nachträglich geheilt wurde. Sodann bildete der Prüfer eine Abwandlung des Falles, wonach eine Eintragung fehlte. Hier musste dann §117 intensiv angesprochen werden. Auch sind wir nochmal auf den §134 BGB eingegangen. Hierbei musste angesprochen werden, ob die Steuerhinterziehung ein verbotenes Geschäft i.S.v. §134 BGB ist. Wichtig war zu erkennen, dass die Steuerhinterziehung kein verbotenes Geschäft i.S.v. §134 BGB ist. Hier soll das Verbot nicht auf zivilrechtlicher Ebene durchschlagen. Dann war auch schon die Prüfung vorbei.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg vom Juni 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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