Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Juni 2024

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

4,53

Endnote

5,72

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Geprüft wurde hauptsächlich Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht (Zulässigkeit). Darüber hinaus wurde die Gewerbeordnung und Polizeirecht geprüft

Paragraphen: §113VwGO, §1 GewO, §35 VwGO, §9 PolG

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Der Fall ging relativ lang. Der Prüfer liest den Fall vor. Man kann sich derweil Notizen machen. Gaststättenbetreiber G hat eine Gaststätte auf einem Grundstück. Auf dem Grundstück betreibt er einen Biergarten. Auf dem Grundstück befindet sich eine Kalksteinwand. Im Laufe der Zeit bildeten sich Risse an dieser Kalksteinwand, sodass sich manche Teile davon gelöst haben. G erhält einen Bescheid und muss die gesamte Gaststätte für fünf Wochen schließen. Nach fünf Wochen konnte er die Gaststätte wieder in Betrieb nehmen. Er möchte gegen die Schließung vorgehen. Der Prüfer fragte uns, wie er dies am besten umsetzen kann. Wir kamen auf die Fortsetzungsfeststellungsklage. Zu 90 % der Zeit prüften wir die Zulässigkeitsvoraussetzungen der FFK. Hier ist er auf jede Voraussetzung sehr genau eingegangen. Er wollte wissen, wann die analoge Anwendung des § 113 I S. 4 in Betracht kommt und ob es auf den vorliegenden Fall zutreffen würde. Weiter prüften wir, ob denn die Einhaltung einer Klagefrist erforderlich ist. Wir verneinten dies. Das war jedoch nicht korrekt. Der Prüfer korrigierte uns und ging darauf ein, dass es in bestimmten Fällen wie in dem Vorliegenden einer Klagefrist bedarf. Wir fuhren mit dem besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresse fort. Er wollte hier wissen, warum es ,,besonderes“ Feststellungsinteresse heißt. In den letzten 10 Min prüften wir die Begründetheit. Hier waren kurz die Voraussetzungen der Gewerbeordnung zu prüfen. Da die Voraussetzungen nicht vorlagen, kamen wir auf die polizeiliche Generalklausel und prüften diese. Da die Zeit nicht mehr ausreiche, wurde die Prüfung unterbrochen.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg vom Juni 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.