Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern im Juli 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Juli 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 5 6 6
Zivilrecht 11 11 11
Strafrecht 11 11 11
Öffentliches Recht 11 11 11
Endpunkte 11 11 11
Endnote 7,82

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: siehe Text

Paragraphen: §315d StGB, §266 StGB, §263 StGB, §164 StGB, §246 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Gleich geblieben ist allerdings die Zweiteilung der Prüfung. Zunächst fragte uns der Prüfer nach aktuellen Gesetzesvorhaben, um das ganze allerdings etwas schwerer zu machen mussten diese aus dem Jahr 2017 sein.
Hierzu stellte ich den § 315d StGB (Illegale Kraftfahrzeugrennen) vor. Hierzu sagte ich, dass vor allem der Abs. 4 dieses Paragraphen interessant ist, da hier eine neue Erfolgsqualifikation eingefügt wurde, sprich es reicht aus wenn der Todeserfolg fahrlässig herbeigeführt wird.
Das ist deshalb für die Praxis handgerechter, weil man früher entweder nur aus fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung bestrafen konnte oder wie im Berliner Raser Urteil sogar wegen vorsätzlichen Mordes (dieses Urteil wurde allerdings vom BGH im Wege der Revision aufgehoben).
Hinsichtlich der anderen Neuerungen im StGB aus dem Jahr 2017 verweise ich auf die anderen Prüfungsprotokolle aus diesem Termin.
Danach ging es mit den beiden Fällen weiter, die der Prüfer gerade auf dem Tisch liegen hatte, wie er selbst sagte.
Es fällt mir gerade schwer mich an die Einzelheiten der beiden Fälle zu erinnern und ich finde meine Mitschriften aus der mündlichen Prüfung auch einfach nicht mehr. Hierzu kann ich also keine genauen Angaben mehr machen, dem Alkohol sei Dank!
Im ersten Fall ging es um einen Vater der seinem Anwalt Geld überwies um ihn zu verteidigen. Die Anklage gegen den Vater wurde jedoch fallen gelassen mangels Beweisen. Der Anwalt behielt jedoch das Geld, da er zugleich den Sohn auch verteidigte und noch eine Rechnung offen stand. Der Anwalt meinte also er würde das Geld nun einfach behalten und das würde nun alles so passen. Hier war zunächst auf den Betrug einzugehen (aber abzulehnen im Ergebnis). Weiterhin noch zentral auf die Unterschlagung, wobei hier insbesondere auf die Problematik Geld/Gattungsschuld einzugehen war. Und letztendlich auf die Untreue, wobei man diesen bejahen könnte oder auch ablehnen konnte (der Prüfer lies beides gelten). Ihr seht also, dass einfach nur eine gute Argumentation gefragt ist und der Prüfer nicht auf seiner Sichtweise herumreitet will (diese teilt er dann evtl. noch mit).
Im zweiten Fall ging es grob um folgende Konstellation:
Der A wurde wegen eines Straßenverkehrsdelikts angeklagt. Er entdeckte jedoch eine Schweizer Seite, die ihm anbot, dass er Geld auf ein bestimmtes Konto überweisen könne und sie dann die Verantwortlichkeit von A auf eine andere Person umlenken würden. Hier war der Betrug zu prüfen, den man bejahen oder verneinen konnte. Und schließlich noch § 164 StGB.
Dann war die Prüfung auch schon fertig! Der Prüfer ist wirklich ein äußerst netter Prüfer, der wirklich keinem etwas Böses will. Ich weiß das steht in den anderen Protokollen auch schon drin, ist aber wirklich so. Also macht euch bei ihm keine Sorgen und wenn er ihr gut abliefert, dann ist er keinesfalls Vornoten orientiert (siehe oben).
Also nochmal Arschbacken zusammenkneifen und Haltung zeigen für die mündliche Prüfung!
Ich wünsche Euch Viel Glück und Erfolg.