Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern Januar 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Januar 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 10 9 4 5
Aktenvortrag 1 1 1 1
Zivilrecht 8 7 5 5
Strafrecht 7 7 6 6
Öffentliches Recht 7 7 5 6
Endpunkte 7,33 7,0 5,33 5,66
Endnote 9,33 8,5 4,2 5,2

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Rechtsphilosophie; Exkurse zu aktuellen Themen

Paragraphen: §293 ZPO, §826 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer startete mit der allgemeinen Frage „Was ist Recht?“. Das Prüfungsgespräch entwickelte sich dann zu den Fragen, ob Gesellschaftsverträge oder Verwaltungsakte auch Recht wären. Im Grunde startete er mit einer abstrakten Frage („Recht“) und ließ sich einfach durch die Prüfung gleiten.

Im weiteren Verlauf wollte er wissen, was subjektives Recht und was objektives Recht seien.

Außerdem sollten wir darstellen, ob und warum Richter das Recht anwenden müssen und wie das bei Satzungen oder Verträge wäre. Dabei wollte er auch ein lateinisches Sprichwort hören, das mir leider entfallen ist. Später fragte er, wie es mit der Anwendung ausländischen Rechts wäre. Die Antwort: „Sagt Ihnen § 293 ZPO denn gar nichts?“.

Wir kamen dann wieder zurück zu den subjektiven Rechten:
Was sind typische Beispiele für subjektive Rechte (Eigentum, Name, APR, Gestaltungsrechte) Ist das Besitz ein subjektives Recht? Warum nicht?

Die weiteren Fragen im Rahmen der Prüfung waren:
Welche Gestaltungsklagen kennen Sie, was ist die wichtigste? (Scheidung)

Können Parteien im Vertrag vereinbaren, dass sie ihre Gestaltungsrechte nicht selbst, sondern nur durch Gestaltungsklagen ausüben dürfen?

Welche Ansprüche hat der Autokäufer gegen den VW-Konzern. (Prod.Haftung, Produktionshaftung, 826) Problem der Verjährung in diesem Fall? Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen? Was ist die oberste Grenze?

Alles in allem empfand ich die Prüfung als schwer und nicht fair. Insbesondere die Tatsache, dass er einen zweimal lange festnagelt, ist kraftraubend und führt zwangsläufig zu Fehlern. Hat man einen Hänger, wird man auch nicht befreit, er zieht die Zeit dann durch.

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