Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Juli 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 10,66
Aktenvortrag 16
Zivilrecht 9
Strafrecht 12
Öffentliches Recht 11
Endpunkte 10,66
Endnote 10,66

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Eigentumsübergang

Paragraphen: §93 BGB, §947 BGB, §929 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Anfangs schilderte der Prüfer einen kurzen Fall: E kaufte eine Einbauküche und stellte sie im Keller ab. Dort holte sie nach einiger Zeit N und baute sie bei sich in der Wohnung (Mietswohnung) ein. Frage: N kommt zu Ihnen als RA und fragt zunächst, wer Eigentümer ist.
Der erste Kandidat fing chronologisch an, die Eigentumslage zu prüfen. Dabei wurde sehr auf Genauigkeit geachtet (Subsumtion) und bei kleinen Unsicherheiten und Ungenauigkeiten nachgefragt. Es wurde nicht verworfen und evtl. der nächste befragt. Dadurch zog sich die anfangs leichte Prüfung. Da wir weniger Kandidaten waren, war die Zeit auch knapper, sodass wir nicht einmal über diese Frage hinaus kamen. Knackpunkt bei uns war dann die Diskussion um § 93 BGB im Rahmen der §§ 947 ff. BGB. Zunächst wurden mehrere der §§ 947 ff. BGB angesprochen, wobei auch auf die nicht in Frage kommenden bei Erwähnung durch einen Kandidaten eingegangen wurde.
Das Normumfeld von § 93 BGB musste gelesen und hinzugezogen werden.
Nebenbei wurden allgemeine Fragen gestellt, wie z. B. welche Eigentumserwerbsarten es gibt.
Dann war die Prüfung auch schon vorbei.
In unserem Fall also eine Prüfung mit absolut keinem besonderen Wissen, dafür jedoch genauestem Arbeiten. An sich finde ich eine gute Sache, nur war es trotzdem nicht so leicht, genau das zu sagen, auf das der Prüfer herauswollte.
Insgesamt bei uns also eine Prüfung, auf die man sich nicht wirklich vorbereitet hätte, da es nur um wirklich Grundlegendes ging dafür aber so genau, wie man es selten/ nicht betrachtet hat.

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