Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Juli 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 5 7 7 10 11
Aktenvortrag 5 5 5 5 5
Zivilrecht 5 8 7 11 12
Strafrecht 5 6 8 10 12
Öffentliches Recht 6 7 7 11 13
Endpunkte 5 7 7 10 12
Endnote 5 7 7 10,5 12

Zur Sache:

Prüfungsthemen:  Bayerisches Versammlungsrecht

Paragraphen:  §8 GG, §24 VersG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer teilt zunächst folgenden Sachverhalt aus:
P ist Anhänger der sog. Pegida-Bewegung und hat eine Versammlung in der bayerischen Gemeinde X zum Thema: „Deutschland den Deutschen – gegen Überfremdung“ ordnungsgemäß angemeldet. Geplant ist ein Demonstrationszug durch die Altstadt der Gemeinde.
Unmittelbar vor Demonstrationsbeginn versammelt sich der sog. „Schwarze Block“ um „Stunk“ gegen die angekündigte Pegida-Versammlung zu machen. Die Anhänger dieses schwarzen Blocks sind zum Großteil vermummt und einige tragen auch gefährliche Gegenstände wie etwa Baseballschläger mit sich herum. Es ist davon auszugehen, dass von diesem Block Gewaltausschreitungen gegen die ordnungsgemäß angekündigte Demonstration zu befürchten sind. Aus diesem Grund beschließen die eingeteilten Polizisten, die Demonstration der Pegida- Anhänger nicht wie geplant durch die Altstadt ziehen zu lassen, sondern sie auf einen Platz zu beschränken, um die Situation besser kontrollieren zu können.
Diese Entscheidung ist dem Umstand geschuldet, dass fast alle Einsatzkräfte an diesem Tag auf einem benachbarten Volksfest abgestellt sind und die deshalb nicht auf sie zurückgegriffen werden kann.
Es wird nach der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme gefragt.
Zu Beginn stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Beschränkung der Versammlung ergeht.
In Frage kommt Art. 15 BayVersG.
Sodann möchte der Prüfer wissen, welches Verhältnis zwischen BayVersG und dem PAG besteht.
Der Prüfer möchte auf das Stichwort „Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts“ hinaus.
Nachdem die Rechtsgrundlage geklärt ist, ist die Maßnahme ganz normal auf ihre formelle und materielle Rechtmäßigkeit hin zu untersuchen.
Die Problemkreise werden von allen Kandidaten untersucht und versucht einer Lösung zuzuführen. Dazu kann jeder noch einmal seine Meinung kundtun.
Am Ende der Prüfung gibt der Prüfer einzelnen Kandidaten die Chance, ihre Noten durch allgemeine Fragen zu verbessern, z. B. stellt er die Frage, wo noch überall Grundrechte außerhalb des Grundgesetzes zu finden sind (EMRK, AEMR, Genfer Flüchtlingskonvention etc.).

Daraufhin ist die Prüfung beendet.

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