Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Juli 2024

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

9,23

Endnote

8,8

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Verfassungsrecht, Landesverfassungsrecht, Verwaltungsrecht

Paragraphen: §18a GemO, §20 GG, §42 VwGO, §42 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Als ehemaliger Richter des BVerfG war Verfassungsrecht in der Prüfung durch diesen Prüfer grundsätzlich Thema. Durch seine Stellung als Staatsminister a.D. fand die Prüfung aber auch einen landesrechtlichen Einschlag. Trotzdem sollte man das Verwaltungsrecht nicht vernachlässigen. Insgesamt orientierte sich die gesamte Prüfung aber an aktuellen Themen. Dabei ging es nicht nur um aktuelle Rechtsprechung, sondern auch um tagesaktuelle Themen aus Presse. Dennoch wurden in diesem Zusammenhang Grundfragen des Verfassungsrechtes abgeprüft. Erstes Thema war die aktuelle Frage, ob das Land Bayern Bürgerbegehren nach Art. 18a GO einschränken könne, um die Verhinderung des Baus von Windkraftanlagen zu erschweren. Letztlich sollte es primär um die Staatsstrukturprinzipien wie das Demokratie – und Rechtsstaatsprinzip gehen und deren Verankerung in sowohl in der BV als auch dem GG. Zusätzlich wurde aufgrund von Überlegungen von Prüflingen dann auch die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden besprochen. Hauptsächlich sollte es aber um die Frage gehen, inwiefern der Gesetzgeber bereits gewährte subjektive Rechte wieder entziehen kann und wie die Staatsstrukturprinzipien durch öffentliche Gewalt umgesetzt werden müssen. Der Zweite Fall handelte von einem Verein, der Wissenschaftler öffentlich anprangert, welche keine Gendersprache benutzen. Dieser Verein wurde durch einen Posten im Bundeshaushalt gefördert. Die Frage an die Prüflinge war, was sie einem Mandanten, der einer der betroffenen Wissenschaftler ist, beraten würden und welche Rechtsschutzmöglichkeiten diesem zustehen. Hauptsächlich sollte es hier um den Verwaltungsrechtsweg und die Klagebefugnis gehen. Auch kam die Frage auf welche Art von Gesetz der Bundeshaushalt darstellt. Der Prüfer legt bei der Prüfung besonderen Wert auf die Nennung der entsprechenden Termini Technici.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Juli 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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