Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 |
Note staatl. Teil 1. Examen | 3,0 |
Gesamtnote 1. Examen | 3,7 |
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin stellte am Anfang folgenden Fall vor: GF G der A-GmbH wird aufgrund eines Kompetenzverstoß gegen die Satzung der Gesellschaft abberufen. Ist dies möglich? Abberufung § 38 I und II GmbHG kann durch Gesellschafterversammlung § 38 GmbHG gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG erfolgen. Anschließend wurde von der Prüferin nach der Frist einer Abberufung gefragt. Dabei wurde von den Kandidaten die Vorschriften für Dienstverhältnisse gem. §611a ff. BGB ins Spiel gebracht. Die Prüferin wollte wissen, ob es sich bei einem GmbH Geschäftsführer um einen Arbeitnehmer handelt. Es wurde Gründe dafür und dagegen diskutiert (jedoch insbesondere beim GF-Gesellschafter zu verneinen). Anschließend wurden die Möglichkeiten der Kündigung eines Dienstverhältnisses diskutiert (ordentlich vs. außerordentlich bzw. aufgrund wichtigen Grundes). Die Prüferin wollte dann wissen welche Norm für die Kündigungsfrist einschlägig ist. Die Kandidaten nannten § 621 Nr.3 BGB. Die Prüferin wollte dann diskutiert haben, ob eine analoge Anwendung von § 622 BGB nicht in Frage käme. Wohl möglich jedoch nicht bei Gesellschafter-GF / Mehrheitsgesellschafter-GF. Die Prüferin gab dann die Info, dass Sie den Exkurs hin zum Dienstverhältnis nicht geplant hatte, aber gerne auch die Prüfung von den Kandidaten mitgestalten lässt. Als Überleitung wollte Sie wissen wie die Kündigung des Dienstverhältnisses in Zusammenhang mit der Abberufung des GF steht (Innenverhältnis (Geschäftsführerbefugnis) ist unabhängig von Außenverhältnis (Dienstvertrag)) -> Es liegt kein Zusammenhang vor. Die Prüferin wollte dann wissen welche Voraussetzungen, für die Abberufung des GF vorliegen -> wichtiger Grund und anschließend von jedem Kandidaten einen oder mehrere Beispiele dafür haben. – Frist -> keine gesetzlich geregelt, jedoch können in Satzung, welche vereinbart werden – Beispiele für Abberufungen durch Gericht – Um was handelt es sich bei einer Kündigung (welche Art der Willenserklärung?) ->einseitig empfangsbedürftig (§130 I BGB) – Sollte der GF kündigen, an wen hat er die Kündigung zu richten? §35 I S.2 GmbHG Gesellschafterversammlung – Beispiele für rechtswidrige Abberufungen -> z.B. wenn GF gesetzeswidrige Handlungen (Auskehrung der Gesellschaft o.ä.) der Gesellschafter verhindern will und deswegen abberufen wird.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Oktober 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.