Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im Oktober 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 |
Vorpunkte | 36 |
Aktenvortrag | 7 |
Zivilrecht | 7 |
Strafrecht | 7 |
Öffentliches Recht | 7 |
Endpunkte | 64 |
Endnote | 5,86 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Zu allererst ist zu sagen, dass der Prüferr sehr gerne aktuelle Sachen prüft. Deshalb sollte man sich unbedingt auf den aktuellen politischen Stand vor seiner Prüfung bringen. Und er mag insbesondere Staatsorganisationsrecht und legt Wert auf die Grundlagen.
Paragraphen: §38 GG, §6 GG, §13 BVerfGG, §93 GG, §20 GG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken
Prüfungsgespräch:
Begonnen hat der Prüfer mit Fragen zu den Grundrechten. Die Grundrechte in Art 1 bis 19 GG und die grundrechtsgleichen Rechte in Art. 101, 103, 104 GG. Wir gingen auf die Abwehrrechte und Leistungsrechte ein und sprachen über das Leistungsrecht aus Art.6 IV GG. Über die Eigenart der Leistungsrechte wollte er genaueres wissen. Dann folgte die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte und das sie durch die unbestimmten Rechtsbegriffe im BGB in das Gesetz einfließen. Dann ging der Prüfer endlich zum Staatsorganisationsrecht über. Vor unserer Prüfung war am 24.09 die Bundestagswahl. So ging der Prüfer auf die aktuelle Sitzplatzanzahl ein. Aktuell sind es über 700 Sitze. Wir sollten suchen wo die gesetzliche Zahl (von 598) geregelt ist und kamen auf das Bundeswahlgesetz. Er wollte wissen, ob man diese Zahl nicht ändern kann – ja man kann es durch ein einfaches Gesetz. Ein Prüfling sollte erklären warum wir nun über 700 Sitze habe und nicht 598. Es kam die Sache mit den Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten zur Sprache. Wir sprachen über das Wahlrecht in Deutschland – das personalisierte Verhältniswahrecht. Dann schweifte der Prüfer ab und wollte wissen ob es in anderen Ländern auch ein anderes Wahlrecht gibt. Wir sprachen über das Mehrheitswahlrecht in Großbritannien und welche Vor und Nachteile dieses hat. Diese Fragen waren eher politisch anstatt rechtlich und wenn man darauf keine Antwort wusste, wog das auch nicht so schwer in der Bewertung. Am Ende hat uns etwas über den parlamentarischen Kontrollausschuss gefragt. Dieser bleibt ja bestehen, auch wenn sich der Bundestag auflöst. Er wollte wissen was dieser Ausschuss macht und wer ihn betreibt. Es betreiben ihn die Bundesnachrichtendienste.
Nochmal zum Thema “ Der Prüfer prüft aktuelle Sachen“: Am Morgen der Prüfung hat er wohl etwas im Morgenmagazin zu dem parlamentarischen Kontrollausschuss gehört. So aktuell habe ich mich nun nicht gehalten, aber man sollte am Abend vor der Prüfung bei ihm unbedingt noch einmal die Tagesschau schauen und auf rechtliche Sachen hören. Die Chance schätze ich als relativ groß ein, dass er daraus etwas nimmt.
Die Protokolle haben etwas den Eindruck vermittelt, dass der Prüfer NUR Staatsorganisationsrecht macht. Dies stimmt im Grunde, jedoch schreckt er auch nicht davor zurück mal einen Sprung in das Verfahrensrecht zu machen. Als die Prüfung beendet war und alle im Aufstehen waren, hörte ich den Prüfer sagen, dass er auch noch gerne ins Europarecht gegangen wäre wenn wir noch Zeit gehabt hätten. Jedoch ist er bei uns dazu nicht mehr gekommen. Ich kann mir aber vorstellen, dass das Europarecht sich auch auf den politischen Aspekt beschränkt hätte.
Mit Grundlagen und Grundwissen kommt man beim Prüfer ganz gut durch. Er hat diesmal keine seiner Standartfragen gestellt, wie sie aus den vorigen Protokollen hervorgehen. Auch hat er das Prinzip „es gibt keine wirklich falsche Antwort“ und er geht auf einen ein, wenn man ein anderes Thema anspricht.