Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom August 2022

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

8,07

Gesamtnote 1. Examen

10,04

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Bauordnungsrecht

Paragraphen: §2 BauGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte uns einen Fall (der möglicherweise aus seiner aktuellen Praxis stammt): Ein Bekannter betreibt einen Campingplatz. 30 Parzellen trennt er ab, errichtet Wege sowie Strom und Wasseranschlüsse und WLAN-Zugänge und stellt sog. (fahrbare) Tinyhouses auf (wobei der Prüfer diese als Teeniehouse ausspricht). Diese sollen für wenigstens 30 Jahre jeweils verpachtet werden. Nun ist der Bekannte sich aber nicht sicher, ob er hierfür eine Genehmigung braucht und wendet sich an Sie. Was raten Sie? Hier bin ich unsicher, ob er direkt zur materiellen Prüfung vorstoßen wollte oder zunächst die Arbeitsschritte eines Anwalts hören wollte. Jedenfalls die Interessenkollision dürfte auch im Privatbereich eine Rolle spielen. Danach kamen wir schnell auf die Frage, ob es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage handelt. Dort hielten wir uns länger auf. Der Prüfer wollte wissen, was man argumentieren könnte, um aus der Genehmigungspflichtigkeit herauszulangen. Hier war wahrscheinlich die Fahrbarkeit entscheidend. Danach untersuchten wir, ob es sich hier um ein verfahrensfreies Vorhaben handeln könnte. Schließlich wollte er wissen, was denn der Unterschied zwischen verfahrensfreien Vorhaben und genehmigungspflichtigen Vorhaben sei. Hier ging es darum herauszustellen, dass nur genehmigungspflichtige Vorhaben vom präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erfasst sind. Ganz zum Schluss wollte er noch wissen, wie die Baubehörde vorgehen könnte, wenn das Vorhaben gebaut würde (Nutzungsuntersagung und Abriss) und dass bei verfahrensfreien Vorhaben natürlich die formelle Illegalität nicht zu prüfen ist. Das Bauordnungsrecht war für uns insoweit überraschend als wir teilweise Brandenburger, teilweise Berliner Prüflinge waren, sodass wir eher mit Bundesrecht gerechnet hatten. Alles in allem aber gut machbar.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im August 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.