Prüfungsgespräch:
Wir bekamen den gleichen Fall, den eine andere Prüfungsgruppe ebenfalls eine Woche vorher erhielt. Der Sachverhalt lautete ungefähr so, der T bestellte sich 10 Samsung Galaxy auf der Website des M, da diese für 100 Euro pro Stück angeboten waren statt des eigentlich normalen Preises in Höhe von 1000 Euro, dazu kamen noch gratis Kopfhörer als Geschenk. es gab des weiteren AGBs, die festlegten, dass der KV erst mit Abschicken der Ware geschlossen wird. Der M weigert sich jedoch die Handys zu verschicken, lediglich ein paar Kopfhörer wird verschickt. Ich sollte anfangen und die mögliche AGL (433 nennen). Anschließend fragte sie nach Einwendungen und Einreden, warum wir nach dem Schema Anspruch entstanden, untergegangen und durchsetzbar prüfen. Wichtig war ihr dabei, dass man auch so Sachen sagt, wie die Willenserklärung müsste wirksam sein, auch wenn es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass es nicht so sein könnte. Anschließen prüften wir den Fall durch, zu welchen Ergebnissen wir kamen, weiß ich leider nicht mehr genau. Fragen, die im Verlauf der Prüfung noch aufkamen, waren jedoch noch das Durchführen einer AGB Kontrolle, und die systematische Auslegung von 122 BGB. Die Frage mit 122 BGB hatte ich konnte ich jedoch nicht beantworten, richtig wäre wohl gewesen mit Normen im Bereich des Arbeitsrechtes zu bearbeiten. Die Frage wurde dann weitergegeben, bei Mitprüfling legte dann einfach teleologisch aus, dies schien sie zu freuen. Ich denke nicht das der gleiche Fall in einer anderen Kampagne nochmal laufen wird, sie scheint gerne aktuelle Rechtsprechung zu nehmen, erwartet jedoch nicht, dass man mit dieser vertraut ist, sondern lediglich eine juristische Herangehensweise an die Sache. Sie erscheint als faire Prüferin, die jedoch auch kein Problem damit hat, dich runterzutragen, wenn ihr die Tagesleistung nicht zusagt.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom September 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.