Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Brandenburg vom September 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Brandenburg vom September 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4
Aktenvortrag 9
Zivilrecht 10
Strafrecht 10
Öffentliches Recht 11
Endpunkte 6,14
Endnote 6,14

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Betrug Urkundenfälschung StPO

Paragraphen: §263 StGB, §267 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort

Prüfungsgespräch:

Unseren Prüfungstag haben wir mit dem Aktenvortrag im Strafrecht bei der Prüfer begonnen. Er hat sich während des Vortrags einige Notizen gemacht, auch gelächelt und wirkte freundlich. Im Anschluss des Vortrags stellte er noch vortragsbezogene Fragen. Die Fragen waren klar formuliert.
Das im Anschluss folgende Prüfungsgespräch im Strafrecht bei der Prüfer empfand ich als angenehm.
Er stellt eingangs einen Fall. Bei diesem Fall ging es um einen Überweisungsträger, der von A ausgefüllt und unterschrieben wurde. A hat hier eine Überweisung von dem Konto des C auf sein Konto in Auftrag gegeben, ohne berechtigt zu sein dies zu tun. Den Überweisungsträger übergab er sodann an den B, der diesen bei der Bank in den Überweisungsbriefkasten schmiss. Der Bankangestellte führte sodann die Überweisung aus. Er fragte nun nach der Strafbarkeit von A und B. Hierbei sollten wir § 263 StGB und § 267 StGB prüfen.
Bei § 263 StGB ging es der Prüfer vor allem um die Möglichkeit eines Schadens bei der Zweckverfehlung. Beim § 267 StGB wollte er eine saubere Abgrenzung zwischen dem herstellen einer unechten Urkunde und das verwenden einer unechten Urkunde hören.
Anschließend hat der Prüfer dann noch Fragen zur StPO gestellt. Angefangen hat er mit den Prinzipien der StPO. Jeder von uns sollte eins oder mehrere nennen, z.B. Legalitätsprinzip, Beschleunigungsgrundsatz, Anklagegrundsatz usw. Danach hat er noch gefragt, ob die StPO Beweisverwertungs- und/oder Beweiserhebungsverbote kennen. Abschließend wollte er noch wissen, ob eine Verhandlung zwingend mit einem Urteil abgeschlossen werden muss oder ob es auch andere Wege gibt (Beschluss, Einstellung).
Die Notenvergabe war gerecht.
Bei der Notenvergabe fand ich Ihn auch sehr gerecht.