Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Brandenburg vom September 2022

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

7,3

Gesamtnote 1. Examen

8,2

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Prüfungsthema war vor allem der Rechtskauf (Ticketverkauf und anschließende Absage der Veranstaltung wegen Corona) sowie der Widerruf

Paragraphen: §453 BGB, §312g BGB, §246a EGBGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn der Prüfung teilte uns der Prüfer einen kurzen Sachverhalt aus. Dies las er laut und deutlich vor, wobei er sich teilweise wiederholte bzw. einzelne Sätze auch erläuterte, was zum besseren Verständnis des Sachverhalts führte. In dem Fall ging es um einen Ticketsystemdienstleister, der auf einer Internet-Plattform Tickets für eine anstehende Veranstaltung veräußerte. Er selbst hat sich jedoch jeglicher Haftung entzogen und schrieb in seine AGB, dass sämtliche Ansprüche nur gegen den Verantwortlichen der Veranstaltung möglich seien. Die Veranstaltung konnte dann schlussendlich wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden und musste abgesagt werden. Gefragt war dann nach den Ansprüchen des Käufers der Tickets auf Rückzahlung des Kaufpreises. Gegen wen der Anspruch gerichtet sein sollte (also gegen den Ticketsystemdienstleister oder den Veranstalter) war nicht bezeichnet. Zuerst wurde Mein Mitprüfling nach möglichen Ansprüchen gefragt. Da er direkt auf bereicherungsrechtliche Ansprüche verwies und der Prüfer dies nicht hören wollte, wurde die Frage an mich gerichtet. Ich nannte zunächst die normale Prüfungsreihenfolge (Vertrag, Quasi-Vertrag, dinglich, deliktisch, bereicherungsrechtlich) und wollte mit vertraglichen Ansprüchen anfangen. Mein erster Gedanke war zunächst den Vertragsgegenstand zu bezeichnen. Dies tat ich nur unzureichend. Da wir beiden nicht das gesagt haben, was der Prüfer hören wollte, sagte er schlussendlich, dass es sich hier um einen Rechtskauf i.S.v. §453 BGB handelte. Ab dort wurde die Prüfung sehr unübersichtlich. Der Prüfer wechselte schnell zwischen mehreren Anspruchsgrundlagen und sagte öfters, dass hier alle unproblematischen Voraussetzungen erfüllt seien und ging wieder zur nächsten Anspruchsgrundlage über. Zum Schluss gingen wir noch auf §312g BGB und §246a EGBGB ein. Dann war die Prüfung auch schon vorbei.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Brandenburg im September 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.