Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bremen vom Januar 2024

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

9

Endnote

9,27

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Öffentliches Baurecht, bisschen Zivilrecht wegen der Verwirkung

Paragraphen: §242 BGB, §80 VwGO, §78 Bau GB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Als erstes wurde, gefragt woraus das öffentliche Baurecht besteht. Die Gesetze waren zu nennen. Es sollte erklärt werden, wieso es Bundesgesetze und zum anderen die BremLBO gibt. Was der unterschied ist und was diese Gesetze bezwecken. Bodenrecht vs. Gefahrenabwehr und präventives Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Es wurde uns danach ein Fall geschildert. Wir sollten mitschreiben. Die Herausforderung hier bestand alles mitzuschreiben, was er uns schildert. An sich hat er uns genug Zeit gegeben, es gab nur viele Details. Ich glaube, er möchte sehen, wie aufnahmefähig man in kurzer Zeit ist und wie konzentriert man ist. Es geht um eine Eigentümerin eines Grundstücks mit vier Wohneinheiten, die im Erdgeschoss eine Wohnungsprostitution duldet, bei der alle zwei Monate die Prostituierten wechseln. Es liegt ein B-Plan vor (Mischgebiet). Die Bauaufsichtsbehörde wird aufmerksam und erkennt, dass keine Genehmigung für eine Prostitutionsstätte vorliegt und damit eine Nutzungsuntersagung erforderlich ist und dass sofort eingeschritten werden sollte aufgrund der gefährdenden Vorbildfunktion. Zudem wird eine AN der sofortigen Vollziehung veranlasst. Die Eigentümerin erhebt Widerspruch und sucht Eilrechtschutz. Die Erfolgsaussichten sind zu begutachten. Obersätze sollten sitzen. Zulässigkeit wurde kurzgehalten. Statthaftigkeit wurde genauer geprüft. Die Begründetheit war Schwerpunkt der Prüfung. Bei der formellen Rmk der AN war fraglich, ob eine Anhörung erforderlich ist. (Nein.) Bei der Interessenabwägung wurden die Erfolgsaussichten genau geprüft. Die Hauptsache war relevant. RGLe war ja 79 i 2 BremLBO. Formell gab es keine Besonderheiten, 80 III VwGO wurde insbesondere beachtet. Die materielle Rmk war hier am interessantesten. Die Voraussetzungen sollten geprüft werden. Hier sollte erklärt werden, wieso gerade hier die formelle Bauillegalität ausreicht (geringe Eingriffsschwere). Hier lag ja gerade keine Baugenehmigung vor, wobei eine BauG erforderlich gewesen wäre. Dann hätte man prüfen müssen meiner Meinung nach, ob der richtige Störer gewählt wurde (da ich erst später dran kam konnte ich es nicht mehr ansprechen). Die allgemeinen Rmk-Anforderungen wurde von meinen Mitprüflingen auch nicht angesprochen, wobei diese auch unproblematisch waren. Am Ende war das Ermessen der Schwerpunkt. Hier könnte eine Ermessensüberschreitung durch Nicht-Beachtung des VHM-Prinzips vorliegen. Eine Wohnungsprostitution stört hier gerade nicht, weil keine Außen Werbung bestand und nur alle 2 Monate die „Arbeiterinnen“ sich austauschten. Anhaltspunkte für einen anderen Weg gab es hier nicht. Es muss auch eine typisierte Betrachtung erfolgen. Nur das, was beantragt wird, wird untersucht – nicht was alles möglich wäre. Wir haben daher den Schwerpunkt beim Ermessen und bei § 6 BauNVO gehabt. Ich fand es schade, dass ich nicht drankam, da ich eine sauberere Prüfung kenne, wenn es um den Weg zum BauNVO geht. Aber ich kam ja nicht dran – was am Ende nicht so schlimm war, da der Prüfer erkannte, wer wie viele Punkte verdient. Es gab insgesamt viele Hinweise darauf, was problematisch ist und worauf der Prüfer hinauswill. Man muss nur einen klaren Kopf haben. Der Prüfer ist fair, aufmerksam, wiederholt gerne seine Fragen und lässt eine lange Zeit zu antworten. Bei ihm sollte man sich wohl fühlen. Es gibt keine unangenehmen Momente. Am Ende gingen wir noch auf die prozessualen Drittschutzfragen ein. Wie 80 V Alt. 1 VwGO und 212a BauGB.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bremen im Januar 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.