Prüfungsthemen: Strafrecht
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Körperverletzung, Fahrlässigkeitsdelikte, Unterlassung, Notwehr
Paragraphen: §223 StGB, §224 StGB, §13 StGB, §32 StGB, §323c StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin trug einen Sachverhalt mündlich vor. Sofern man nicht direkt mitgekommen war, gab es die Möglichkeit nachzufragen. Der Grundfall lautete wie folgt: A und B sind beste Freunde und das schon seit langem. Ein Abend spazieren beide betrunken durch einen Park. Sie geraten in einen Streit miteinander, der körperlich eskaliert. Einer ist dem anderen weit überlegen, sodass der andere zu Boden fällt. Während der eine weiter auf den auf dem Boden liegenden einschlagen möchte, entdeckt der am Boden liegende einen Stein und schlägt dem anderen damit auf den Kopf. Dabei trifft er ihn tödlich, allerdings überlebt A dies noch vorerst, wird aber bewusstlos. Er hilft ihm nicht und lässt ihn dort an Ort und Stelle verbluten. Kurz danach trifft eine Freundin von beiden beim Park auf und befragt den B, der den A den Stein auf den Kopf geschlagen hat zur Sache. Dieser erklärt ihr, dass der A bereits tot sei, dabei weiß B aber noch, dass dies zu dem Zeitpunkt noch nicht der Fall ist. Da B ebenfalls verletzt ist, fahren er und die bekannte Freundin in das nächste Krankenhaus. B lässt sich hier behandeln und gesteht dann im Nachhinein, dass A noch verletzt im Park liegt. Zu diesem Zeitpunkt ist A allerdings bereits verstorben. Konkret sollte mit der Prüfung der Strafbarkeit von B begonnen werden. Hier ging es in erster Linie um die Körperverletzung, die Bewertung des Steins (gefährliches Werkzeug?), Notwehr, Unterlassene Hilfeleistung und ob nicht evtl. eine Strafbarkeit aus einem Fahrlässigkeitsdelikt in Betracht kommt. Zuletzt sollte noch geprüft werden, ob die Freundin C, sich selbst nicht hätte versichern müssen, ob der A wirklich bereits verstorben und sich deswegen auch strafbar gemacht haben könnte. Danach war die Prüfung beendet. Empfehlen würde ich in erster Linie die Grundlagen zu lernen, auch die Kenntnis von Meinungsstreiten wird honoriert, insbesondere, wenn man die Namen der Theorien auch noch kennt. Ab und an gibt es Fragen zum Systemverständnis, so wurde z.B. kurz auf die Lagertheorie und seinem systematischen Verhältnis zwischen Nötigung und Betrug gefragt.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bremen vom Juni 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.