Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hamburg vom August 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im August 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 4,41 5 8 11
Aktenvortrag 6
Zivilrecht 9
Strafrecht 8
Öffentliches Recht 5
Endpunkte 7
Endnote 5,06

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  aktuelle Fälle

Paragraphen: §107 BGB, §110 BGB, §633 BGB, §636 BGB, §280 BGB

Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer hatte einen Sachverhalt ausgedruckt und an uns ausgeteilt. Er hat zunächst den Sachverhalt laut vorgelesen. Sodann sollte Platzziffer 1 mit einem Brainstorming zu möglichen Anspruchsgrundlagen beginnen.
Es ging um einen Minderjährigen (16 Jahre 10 Monate), der sich ein Tattoo stechen lässt ohne Kenntnis der Eltern. Das Tattoo zahlt er mit eigenen Mitteln aus seinem Nebenjob, zu dem die Eltern auch zugestimmt hatten. Das Tattoo stellt einen Tigerkopf dar. Eine Vorlage hatte der M mitgebracht und vor dem Stechen des Tattoos gezeigt. Das Stechen empfand er als äußerst unangenehm, es dauerte 2 Stunden und er war froh, dass es vorbei war.
Einige Wochen später findet er das Tattoo doch nicht mehr gut. Die Eltern sind auch nicht einverstanden und außerdem fehlen dem Tigerkopf die Ohren, obwohl sie auf der mitgebrachten Vorlage mit drauf waren.
M möchte nun Rückzahlung der gezahlten 200€ sowie Schmerzensgeld. Dass Tattoo Studio verweigert eine Rückzahlung, bietet jedoch ein kostenloses Nachstechen an was nur 30 Minuten dauern würde.
Gefragt war, ob M die 200€ sowie Schmerzensgeld erlangen kann.
Wir haben uns viel mit den §§ 106, 107, 108 und dem § 110 beschäftigt und hier diskutiert, ob es ein „aus eigenen Mitteln zahlen“ war und ob hier die 200 € für ein Tattoo noch erfasst sind. Sodann wurde ein möglicher Rücktritt geprüft. Hier wurde lange über eine mögliche Entbehrlichkeit der Fristsetzung nachgedacht. Der Prüfer wollte hier auf den § 636 BGB hinaus, den wir erst sehr spät gesehen hatten.
Alles in allem ging die Prüfung sehr schnell vorbei. Wir hatten alle nicht viel gesagt, bzw. wurde oft nach der eigenen Meinung gefragt, obwohl bereits vorab schon viele Argumente und Möglichkeiten besprochen wurden von anderen Kandidaten, sodass es hier manchmal schwer war noch etwas Neues zu sagen. Es schien aber so, dass der Prüfer gerne Diskussionen zulässt bzw. diese auch fördern will.
Insgesamt eine nicht wirklich schwere Prüfung, die eigentlich ganz angenehm als juristische Diskussion verlief.