Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im Mai 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 |
Vorpunkte | 7,81 |
Aktenvortrag | 9 |
Zivilrecht | 11 |
Strafrecht | 12 |
Öffentliches Recht | 11 |
Endpunkte | 7,37 |
Endnote | 7,49 |
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer begann die Prüfung mit der Besprechung der aktuellen Tagesthemen und der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Man sollte stets auf den aktuellen Stand sein, und sich auch auf die tagesaktuellen Themen vorbereiten. Der Prüfer fragte jeden Mitprüfling was ihn besonders an der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besonders bewegt hat (Umwelt).
Danach schilderte der Prüfer uns einen Sachverhalt, der im Gaststättengesetz spielte. Es handelte wie auch schon in den schriftlichen Klausuren, um Rücknahme / Widerruf eines Verwaltungsaktes.
Zunächst gingen wir jedoch auf die Rechtsstaatsprinzipien ein. Der Prüfer erfragte die Verortung dieser im Grundgesetz. Wir haben detailliert die Prinzipien besprochen.
Die Prüfung des Sachverhalts spielte im materiellen Recht. Die prozessuale Einkleidung spielte in unserer Prüfung keine Rolle. Wir besprachen im Detail die Voraussetzungen der Rücknahme eines Verwaltungsaktes in Abgrenzung zum Widerruf eines Verwaltungsaktes.
In der materiellen Prüfung stellte der Prüfer vereinzelt Fragen zur formellen Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es sollte erläutert werden welche Mängel es gibt beim Verfahren und ob diese geheilt werden können. Das Prüfungsgespräch verlief eher wie eine Diskussion, wenn man nicht weiterwusste, halfen andere Prüflinge aus, so dass es in der Gesamtheit eine Lösung ergab. Da wir sehr lange über die materiellen Voraussetzungen gesprochen haben, kamen wir nicht zu der Frage welche Klageart statthaft wäre.