Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hamburg vom Mai 2023

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

6

Gesamtnote 1. Examen

7

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Verwaltungsrecht und Verfahrensrecht

Paragraphen: §39 BeamtStG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Das gesamte Prüfungsgespräch knüpfte an den Aktenvortrag an, weshalb die Prüfung oft etwas schleppend voranging. Im Aktenvortrag ging es um das BeamtStG und einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO. Er fing die Prüfung damit an, indem er die erste Kandidatin darum bat, den § 39 BeamtStG aufzuschlagen – aus dem Aktenvortrag und ihm die „zwingenden Gründe“ näher zu erläutern. Hier sagte die Kandidatin, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handele. Der Prüfer fragte, was ein unbestimmter Rechtsbegriff sei und ob dieser überprüfbar ist. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind voll gerichtlich überprüfbar. Danach ging er auf den Unterschied zwischen unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessen ein. Eine andere Kandidatin erläuterte Ermessen und die Arten von Ermessen: Ermessensnichtgebrauch, Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung, intendiertes Ermessen und Ermessensreduktion auf null. Danach fragte der Prüfer wieso die Gerichte einen Beurteilungsspielraum haben im Ermessen und ihnen nicht die Handlung oder Rechtsfolge von der Legislative vorgegeben wird. Hier hielten wir uns länger auf. Dann fragte er woraus sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Beamtenrecht ergibt und wir schauten in die Art. 70 ff. GG. Der Prüfer ging näher auf den Abs. 2 des § 39 BeamtStG ein und sagte, dass hier eine auflösende Bedingung vorliegt und ob der Behörde immer drei Monate Entscheidungszeit gegeben werden. (Ja, s. § 75 S. 2 VwGO) Schließlich gingen wir auf die Klagerücknahme ein und der Prüfer fragte, wer die Kosten trage, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im Mai 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.