Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen Dezember 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom Dezember 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 6 4 6 8 6
Aktenvortrag 18 18 18 18 18
Zivilrecht 10 8 10 13 12
Strafrecht 11 7 9 12 9
Öffentliches Recht 11 9 8 15 10
Endpunkte 10,66 7 9 13 11
Endnote 7,55 5 7 10 8

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Verwaltungsrecht, Grundrechte, Asylrecht, Staatsorganisatonsrecht

Paragraphen: §16a GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer brachte keinen Fall mit. Er teilte nichts aus. Es ging gleich los mit Asylrecht. Wir sollten Normen sammeln. Das war nicht leicht. Aber es ging dann schon. Asylgesetze waren wichtig. Grundgesetz war auch ein Pluspunkt, wenn man draufgekommen ist. Gab auch Punkte, wenn man wusste wie das jetzt ist mit dem Asylgesetz und Asylverfahrensgesetz und wann sich was geändert hat, also sozusagen in Kraft getreten ist. Und ob es in Kraft getreten ist. Im Grundgesetz gibt es dann einen Artikel 16a GG über den wir sprachen. Wir sprachen über seine Geschichte. Der Hintergrund war Weltkrieg und Drittes Reich und Flucht. Dann wurde wieder was geändert nach Fall von der Mauer und DDR. Und Ende des Kalten Krieges und der Sowjetunion. Wir bearbeiteten die Frage, wer politisch Verfolgt ist und von wem und warum. Hier war juristische Methodik angebracht. Politisch verfolgt kann man sein von Staaten, Gruppen (ethnisch). Wegen Ethnie, Sexualität, politische Überzeugung, Religion, Weltanschauung kann man politisch verfolgt werden. Also nicht nur wegen Politik im engeren Sinne. Dann ging es noch um Gleichheitsgrundsatz und wie man damit die Auslegung des Begriffes betreiben kann. Und dann wieder Asylrecht. Wie sehen die Verfahrensrechte dort aus. Vergleich mit Verwaltungsverfahrensgesetz und Verwaltungsgerichtsordnung waren Punktebringer. Punkte konnte man auch schießen, wenn man wusste was grundrechtsgleiche Rechte sind. Und wo sich solche finden. Und wenn man erklären konnte wer in ihren persönlichen Schutzbereich fällt. Dann lief doch auch Verwaltungsrecht. Wie Handelt die Verwaltung, wann braucht sie ein Gesetz, wann kann mit Rechtsverordnungen gearbeitet werden, wann ist ein formelles Gesetz notwendig. Dann war’s auch schon vorbei.

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