Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom April 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im April 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4,1
Zivilrecht 7
Strafrecht 9
Öffentliches Recht 11
Endpunkte 9
Endnote 5,7

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfestaktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Grundrechte, Historisches Wissen

Paragraphen: §4 GG, §8 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Wir wurden als letztes im Öffentlichen Recht geprüft.
Zunächst bat der Prüfer uns der Reihe nach, von aktuellen Fällen des Öffentlichen Rechts und den damit verbundenen Problematiken zu berichten, die uns bekannt sind und die nicht im Zusammenhang mit Corona stehen. So wurde beispielsweise über die beiden neuesten Urteile des BverfG (217 StGB und das Kopftuch-Verbot für Referendarinnen) gesprochen. Bei diesen beiden Fällen fragte der Prüfer die Prüflinge, ob und warum sie die Entscheidungen des BverfG nachvollziehen können und wie diese begründet wurden. Der Prüfer wollte also keine komplette Prüfung anhand des Schemas einer Verfassungsbeschwerde hören, sondern es ging ihm hauptsächlich um die Abwägung von Grundrechten und die Argumentation.
Ferner wurde die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen, der von der AfD gestellt wurde, angesprochen. Dabei kam es dem Prüfer darauf an, ob es überhaupt einen rechtlichen Skandal gab, oder ob dieser eher politisch bedingt war.
Schließlich wurden noch die Diskussionen über das Verbot der Vollverschleierung und der Einführung der Masern-Impfpflicht besprochen. Auch hier sollte eine Abwägung der kollidierenden Grundrechte vorgenommen werden.
Schließlich war der Prüfer der Meinung, dass Corona wohl doch nicht vollständig von der Prüfung ausgeschlossen wurde und fragte erneut der Reihe nach, welches Grundrecht wir momentan am meisten vermissen, bzw. in welchem wir uns am meisten beschränkt fühlen. Es wurden die Religionsfreiheit, die Berufsfreiheit, die Ausreisefreiheit, die Wissenschaftsfreiheit und die Versammlungsfreiheit angesprochen, so dass jeder Prüfling 1-2 Grundrechte behandelte. Die Prüfung dieser Grundrechte glich eher einem lockeren Gespräch und der Prüfer kam es wieder vor allem darauf an, die Besonderheiten dieser Grundrechte herauszustellen und eine Abwägung mit anderen Gütern vorzunehmen. So sollte etwa bei der Versammlungsfreiheit auf das Versammlungsgesetz und auf die Spontanversammlung eingegangen werden, während er bei der Prüfung der Religionsfreiheit fragte, ob das kollidierende Grundrecht des Lebens im GG verankert ist (Art. 2 II 1 GG) und wie die Religionsfreiheit eingeschränkt werden kann. Sodann stellte er auch Fragen zur Weimarer Reichsverfassung und deren Fortwirkung. Ihn interessierte dabei auch, ob die WRV jemals abgeschafft wurde und wer das GG ausgearbeitet hat. Zudem wurde kurz über den Rechtsschutz nach 80 V VwGO gesprochen.
Tipps:
In der Vorbereitung auf die Prüfung bei diesem Prüfer sollte sich unbedingt intensiv mit aktuellen Fällen des Öffentlichen Rechts und mit den Grundrechten im Allgemeinen beschäftigt werden. Auch historisches Wissen ist in jedem Fall von Vorteil, insbesondere, was die Geschichte Deutschlands und des Grundgesetzes angeht.