Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 | 2 | 3 | 4 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
7,22 | 10,83 | 4,88 | 6,50 |
Gesamtnote 1. Examen |
7,22 | – | – | – |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Auslandsbezug von Straftaten, Verwendung des Z-Symbols, Raub und versuchter Totschlag
Paragraphen: §140 StGB, §249 StGB, §250 StGB, §212 StGB, §5 StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken
Prüfungsgespräch:
Die Prüfung begann zunächst mit abstrakten Fragen zum Geltungsbereich des StGB‘s, also zu den §§ 2 ff. StGB. Hier waren abstraktes Wissen zum deutschen Strafrecht gefragt sowie Transferleistungen zu erbringen. Auf aktuelle Fragestellungen hinsichtlich des Ukrainekrieges wurde dann auch Bezug genommen einschließlich der Fragestellung, welche Behörde russische Kriegsverbrechen verfolgen würde und wo das geregelt sei (Generalbundesanwalt und GVG). Daraufhin wurde auf die aktuelle strafrechtliche Fragestellung nach der Strafbarkeit der Verwendung des Z-Symbols gefragt. Der Prüfer diktierte uns dazu einen kleinen Fall, in dem eine Demonstration das Symbol „Z“ sowie „Putin“ auf einen Bordstein schmierte. Wenn man die entsprechende Norm nicht kannte, mussten Prüflinge raten. Hier bestätigte sich der Eindruck aus anderen Protokollen, dass der Prüfer gerne unbekannte Strafnormen verwendet, um einschätzen zu können, wie wir als Prüflinge mit Neuem umgehen können. Mit der Aufstreift „Putin“ ließ sich die Vorsatzproblematik umgehen. Ob der heranzuziehende § 140 StGB der Königsweg sei, blieb vom Prüfer aus offen. Als nur noch eine viertel Stunde Prüfzeit übrig war, teilte der Prüfer dann einen Standardfall aus. Hierbei schlug der Täter das Opfer im Park bei kalten Temperaturen von hinten nieder, um dessen Brieftasche zu entwenden. Hier war der besonders schwere Raub zu prüfen. Anschließend verzog sich der Täter und ließ das Opfer in der kalte liegen, wobei er davon ausging, dass dieser sich schnell wieder erholen und aufstehen würde. Dem war nicht so, allerdings wurde das Opfer nach einer Stunde zufällig gefunden. Hier war ein versuchter Totschlag zu prüfen, der aber am Tatentschluss scheiterte. Aufgrund der knappen Zeit überzog der Prüfer, bis ihn der Vorsitzende stoppte.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im April 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.