Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
8 | 8 | 10 | 6 | 5 |
Gesamtnote 1. Examen |
8 | 8 | 10 | 6 | 5 |
Prüfungsgespräch:
Wir stiegen in die Prüfung ein, indem die Prüferin uns einen Fall schilderte: Wir sollten uns vorstellen es sei 2024 und die Hessische Landesregierung höre von Frankreich und Belgien von dem Ausbruch eines neuartigen Virus (Symptome ähnlich schwer, wie bei Corona). Um die Gefahr einzudämmen, erlässt die Landesregierung zwei Maßnahmen: Eine allgemeine Maskenpflicht und ein Reiseverbot. Die Prüferin fragte uns nun, auf welche Ermächtigungsgrundlage die Landesregierung diese Maßnahmen stützen könnte. Dabei kamen wir auf des HSOG und besprachen deshalb zunächst die Systematik der § 11 HSOG, insbesondere die Funktion der Generalklausel. Im Folgenden teilte uns die Prüferin § 28 ff des IFG aus. wir besprachen, auf welche der Anspruchsgrundlagen die Landesregierung stützen könnte und erkannten hier, dass nur die Generalklausel des § 28 IFG für andere Krankheiten als Corona anwendbar ist. Im Zusammenhang mit der Frage, ob man den sehr weit gefassten § 28 IFG heranziehen kann sollte auf die Wesentlichkeitstheorie und den Parlamentsvorbehalt eingegangen werden. Es wurden auch die verschiedenen, möglicherweise betroffenen Grundrechte eingegangen. Dann begannen wir einen zweiten Fall: Der B ist Schüler an einer Schule in Frankfurt und wird nach Hause geschickt, weil er eine Jogginghose trägt. Er hält das für nicht zulässig und möchte klagen. Hier sollte erkannt werden, dass es sich um einen Fall eines erledigten VA handelt, insbesondere auch, dass trotz Sonderverhältnis in der Schule hier eine Außenwirkung anzunehmen ist. Dann prüften wir die Voraussetzungen den Fortsetzung Feststellungsklage. Die Prüferin gibt einem gerne eine positive Rückmeldung und versucht immer, die Gedankengänge der Prüflinge nachzuvollziehen. Das spiegelt sich auch in der Notengebung wider.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im April 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.