Prüfungsgespräch:
Wir waren in der Prüfung nur zu zweit. Die Prüfung behandelte einen einfachen Fall, dass ein verdeckter Ermittler vor 30 Jahren als verdeckter Ermittler bei einer Bande eingeschleust war und dann einen Teil der Beute selbst gestohlen und einbehalten hatte. Ich kann schlecht sagen, wie der Prüfungsstil ist, denn da wir nur zu zweit waren ging es bei der Prüfung insgesamt sehr hin und her. Bei mehr Kandidaten kann es anders sein. Meine Mitkandidatin sollte nun mit der Prüfung des Diebstahls beginnen. Diese Prüfung lief leider wohl aufgrund ihrer Aufregung nicht besonders gut. Dennoch wurde dann der Diebstahl als gegeben angenommen und ich bekam dann eine Frage zur Verjährung. Leider war ich gedanklich schon eher bei den Regelbeispielen, sodass ich den Paragrafen nicht mal gefunden habe und leider auch nicht die Frage nach der Staffelung beantworten konnte. An sich keine schweren Fragen, aber die Situation in der Prüfung ist einfach nochmal was anderes. Natürlich war nach 30 Jahren Verjährung eingetreten. Dann wurde eine Abwandlung gestellt, dass der Ermittler während der Tat eine Waffe getragen hat. Da wollte er was zur prozessualen Tat und der Möglichkeit der Wiederaufnahme hören. Gefragt wurde in diesem Zusammenhang nach nulla poena sine lege certa et scripta und der Bedeutung von ne bis in idem. Ich sollte ne bis in idem erklären. Trotz großem Latinum war ich leider aufgrund der vorher schlecht gelaufenen Prüfung so „neben der Kappe“, dass mir nichts mehr einfiel.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom Januar 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.