Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom September 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im September 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 4 7 7 6
Aktenvortrag 12 4 8 8
Prüfungsgespräch 13 9 10 10
Endnote 7 8 8 7
Endnote (1. Examen) 8

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Der Prüfer teilte einen kurzen Fall aus. Er gab uns Zeit diesen selbst kurz zu erfassen und schilderte ihn sogar mit eigenen Worten nochmal bevor wir in die Prüfung einstiegen. Er sagte wir würden heute „mal ein bisschen was verrücktes machen“, deshalb sollten wir keine Angst davor haben auch einfach „laut zu denken“ und schrittweise alles zu erläutern.
Grundzüge des Falls:
Ein Arbeitgeber schaltet eine Anzeige für „Weihnachtsmänner“.
Die sich bewerbende Referendarin wird ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Sie sucht sie auf und bittet um Rat, welche Ansprüche ihr zustehen könnten. Sie fühlt sich zu Unrecht abgelehnt.

Paragraphen: §15 AGG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Zu prüfen war ein Anspruch aus § 15 I i.V.m. § 1 und § 7 AGG. Im Raum stand die Benachteiligung wegen des Geschlechts. Herausgearbeitet werden musste, dass sich die Benachteiligung nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ereignete, sondern im Vorfeld.
Der Prüfer erwartete die klassische Anspruchsprüfung. Wichtig war ihm auch die Frage der Beweislast. Mögliche Rechtfertigungsgründe sollten kurz betrachtet werden. Auch wichtig war es ihm die Unterschiede zwischen § 15 I und § 15 II AGG herauszuarbeiten. Die einschlägigen Präklusionsfristen sollten auch bekannt sein und gefunden werden. Im Hinblick auf die mögliche Präklusion war es wichtig sauber herauszuarbeiten, wann eine Klage im Arbeitsrecht als erhoben gilt und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Erhebung scheinbar zu spät erfolgt ist. Die Fiktion der Rechtzeitigkeit wurde ebenso erörtert wie die Differenzierung zwischen Text- und Schriftform (wichtig im Rahmen der zweistufigen Präklusion).
Nach der materiell-rechtlichen Prüfung sollte die Zulässigkeit einer Klage erörtert werden. Insbesondere die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts sollte nach dem ArbGG erarbeitet werden.
Der Rest der Prüfung drehte sich um die typischen Probleme der Verdachtskündigung. Hier wurde kein konkreter Fall besprochen. Der Prüfer stellte Einzelfragen zu dem Themenkomplex.
Die Prüfung ging insgesamt sehr schnell rum und war sehr kurzweilig. De Prüfer hat keine Fragen frei gegeben, sondern seine Prüfungsreihenfolge strikt eingehalten. Die Anzahl der zu beantwortenden Fragen richtete sich sehr danach, die Qualität der Antworten war. Der Prüfer gibt jedem Prüfling während des Gesprächs die Möglichkeit sich von seiner besten Seite zu zeigen.