Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 5,5 9,75 6
Aktenvortrag 1 1 1
Zivilrecht 5 14 4
Strafrecht 8 6 7
Öffentliches Recht 7 11 6
Endpunkte 6,66 10,33 5,66
Endnote 5,85 9,92 5,9

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Zulässigkeit FFK, Platzverweis § 52 SOG MV

Paragraphen:  §52 PolG, §113 VwGO, §42 VwGO, §35 VwVG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Drei muslimische Frauen mit Burkini und Kopfverschleierung gingen an einen Strand in S.
Die übrigen Personen am Strand fühlten sich von den Damen bedroht, waren ängstlich und verunsichert.
Die Ordnungsbehörde wurde informiert.
Anhänger der rechten Szene kamen auch bald an den Strand.
Die 3 Frauen wurden nach längerer Diskussion aufgefordert den Strand zu verlassen.
Dies taten sie unter Protest.
Rechtfertigung für die Maßnahme:
1. Es kann in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptiert werden, dass sich Menschen derart verhüllen, dass nur noch ihre Augen zu sehen sind, dies schürt Ängste und Unsicherheiten.
2. Die Frauen kamen nur aus einem Grund so verschleiert an den Strand: um die älteren Menschen zu provozieren und einzuschüchtern.
3. Die Frauen müssten zu ihrer eigenen Sicherheit den Strand verlassen, um nicht Opfer der „Rechten“ zu werden. Diese hatten sich schon an dem Strand versammelt und wollten die Frauen eigenhändig vom Strand entfernen.
Nun wollen sie gegen die Maßnahme vor Gericht gehen.
Sie fragen, welches Gericht zuständig ist und ob die 3 Begründungen der Ordnungsbehörde jede für sich die Maßnahme rechtfertigen können.
Gefragt wurde nach der Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage (insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, die statthafte Klageart, die Erledigung des Verwaltungsaktes, die Klage Befugnis, ob ein Vorverfahren erforderlich ist, das Feststellungsinteresse und die von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen) und ob die Maßnahme ein Platzverweis nach § 52 SOG MV ist.

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