Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2024

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

8

Endnote

7,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Aktuelle Themen als Einstieg Verfassungsbeschwerde gegen die Rücknahme der Diesel Subventionen

Paragraphen: §3 GG, §12 GG, §14 GG

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer fragte, was denn aktuell so Thema sei und was man prüfen könnte. Mitprüfling schlug die Bauernproteste und Versammlungsrecht vor. Fand der Prüfer schon gut, war aber nicht sein Thema. Ich habe dann eine Verfassungsbeschwerde mit Schwerpunkt Art. 12 / Art. 14 gegen die Rücknahme der Subventionen vorgeschlagen, worauf der Prüfer mich anlächelte und sagte, „Ja, dann machen wir das doch mal.“ Sachverhalt: L-KG mit Sitz in MV betreibt Landwirtschaft (200 Hektar Feldfrüchte) mit einem Reinerlös von 150.000 Euro. Zur Bewirtschaftung der Felder benötigt die L-KG 30.000 Liter Diesel jährlich. Die Subvention sehen vor, dass die L-KG 25 Cent/Liter erstattet bekommt. Bundesregierung verabschiedet Gesetz, was Anfang 2025 in Kraft tritt, mit dem diese Subventionen gestrichen werden, L-KG hält dies politisch für verfehlt und möchte dagegen vorgehen. Wir haben dann eine Verfassungsbeschwerde der L-KG durchgeprüft mit den klassischen Problemen, die sich so bieten, wobei jeder Prüfling für ein bis zwei Prüfungspunkte dran war. Beschwerdefähigkeit: juristische Person beschwerdefähig? KG als Personengesellschaft von dem Begriff umfasst? Beschwerdebefugnis: Betroffenheit? Selbst (+), Norm ist self executing, unmittelbar (+), aber auch gegenwärtig, wenn Gesetz erst Anfang 2025 in Kraft tritt? Rechtswegerschöpfung / Subsidiarität: bei formellen Gesetzen? Begründetheit aus didaktischen Gründen Art. 14 und dann erst Art. 12 I GG Abgrenzung des Schutzbereich Art. 12 und 14 (Schützt der Erwerb, Schützt das Erworbene) Subventionen sehen eine Rückzahlung vor, daher keine Vermögensposition der L-KG, also eigentlich kein Art. 14. Rspr. macht davon eine Ausnahme, wenn Rücknahme der Subventionen Erdrosselungswirkung hat (hier bei 25 Cent / Liter bei 30.000 Litern nur 7.500 € und bei 150.000€ Reinerlös nur 5%, Erdrosselung daher (-)) Dann noch Art. 12 komplett durchgeprüft (Schutzbereich, Eingriff, Schranke) mit den klassischen Problemen. Zuletzt noch schnell und aus Zeitmangel nur kurz Art. 3 angesprochen. Als letztes noch ein wenig EU-Recht, was diese Rückerstattung denn eigentlich ist, er wollte auf unzulässige Subventionen und Art. 107 AEUV hinaus.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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