Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
7,66 |
Gesamtnote 1. Examen |
9,44 |
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer hat den Fall eingeleitet mit der Frage, was bei G20 in Hamburg gemacht werden kann, wenn die Versammlungsbehörde zwar die Versammlung „genehmigt“, aber ein geplantes Protestcamp mit Zelten verbietet. Der erste Prüfling wollte auf den Widerspruch hinaus. Das akzeptierte er zunächst und ließ ihn den Widerspruch prüfen. DAs war grundsätzlich ganz nett. Die zweite Kandidatin kam dann allerdings schnell zu dem Schluss, dass man bei einer so eiligen Sache vlt. auch ein Verfahren nach § 80 V VWGO anbrühen sollte. Das wollte er letztendlich auch. Dann ging es tatsächlich sehr vertieft mit der Prüfung der Zulässigkeit los. Dies war etwas durcheinander, weil wir bei dem Widerspruch ja schon einiges abgehakt hatten. Das hat es etwas schwer gemacht, dem Fall zu folgen. Allerdings war das kein weiter großes Problem. Er fragte insbesondere viel, was für Interessen die Behörde an der Anordnung der sofortigen Vollziehung haben könnte. Das ist eine Fragestellung, wie sie im Studium sehr selten vorkommt. DAs hat uns etwas aus der Bahn geworfen. Nachdem dies geschehen, ist wurden alle Punkte in der Zulässigkeit ausführlich besprochen und thematisiert. Man sollte wirklich das Prozessrecht in und auswendig kennen. Das scheint ihm sehr wichtig zu sein. Wir sind in der Prüfung jedenfalls nicht großartig über den Obersatz und die Struktur der Begründetheit hinausgekommen. Am Ende wurde materiell nur noch kurz gefragt, wie wir es sehen. DAs wars. Da konnte man kurz auf Artikel 8 eingehen. BESONDERS SCHADE war, dass der Prüfer im Vorgespräch den Tipp für aktuelle Themen insbesondere den Koalitionsvertrag gegeben hat. Es kam am Ende nicht dran und nicht mal Staatsrecht. Das war schade.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im März 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.