Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen im Mai 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Mai 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Art. 4 GG, Verfassungsbeschwerde

Paragraphen: §4 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Zunächst möchte ich loswerden, dass die allbekannte Aussage „Prüfer sind auch nur Menschen“ auch auf uns Studenten zutrifft. Demnach sei es mir verziehen, wenn dieses Protokoll, nach dem Juridicus schon heute bat, einen Tag nach der Prüfung, auch einen emotionalen Aspekt enthält.
Wir trafen die Prüferin eine Woche vor der Prüfung in ihrem Büro. An uns Studenten, unseren Vornoten oder unseren Zielen, zeigte sie kein Interesse. Sie erzählte, wie eine Prüfung bei ihr abliefe: Fragen, die alle beantworten müssten und solche, bei denen ein Student die eine Meinung vertritt und ein anderer die Gegenposition. Entsprechend ging es ein wenig darum, uns „gegeneinander auszuspielen“, was natürlich kein besonders angenehmer Aspekt ist. Trotz dessen sollten die Studenten meiner Meinung nach sich hiervon nicht beeinflussen lassen und sich gut miteinander verstehen, da alle im selben Boot sitzen und ein Einzelgänger nie gute Karten hat.
Zudem teilte sie uns mit, dass sie den Studenten nichts Böses wolle und verstünde, wenn man einmal einen Blackout hätte, dass man dies nur einfach sagen solle. Auf uns alle wirkte sie nach dem Gespräch eigentlich sehr nett, wenn auch anspruchsvoll.
Unsere Prüfung begann die Prüferin mit einem fiktiven Fall, dass in Hessen ein Kopftuchverbot für Grundschulkinder eingeführt werden soll und wir uns nun mal überlegen sollten, wie eine solche Norm aussehen sollte, damit sie nicht als verfassungswidrig eingestuft wird. Nachdem wir diese Norm herausgearbeitet hatten: Es ist verboten, in einer Grundschule ein Kopftuch zu tragen, sollten wir nun entscheiden, welche Artikel aus dem Grundgesetz davon tangiert wären. Daraufhin stellte sich die Frage, womit ein betroffenes Kind gegen diese Norm vorgehen könne. Bei der Frage nach dem zuständigen Gericht ging nun relativ alles schief, da keiner von uns sich so ganz sicher war, warum eigentlich diese Klage nicht vor den StGH gehen sollte (der ja auch für Grundrechtsklagen zuständig ist, die sich auf die hessische Verfassung beziehen, und auch in dieser ist ein Artikel zur Religionsfreiheit vorhanden). Die Prüferin wirkte während der gesamten Prüfung sichtlich schockiert über jedes noch so kleine Unwissen und lachte tatsächlich auch die Studenten aus, wenn sie einen Fehler machten. Dass in einem solchen Moment dann gepaart mit der Aufregung der gesamten Situation, und dem Wissen, dass es gerade um alles oder nichts geht, keiner mehr einen vernünftigen Satz herausbringen konnte, erscheint vielleicht nachvollziehbar.
Die historische Zusatzfrage lautete nun, dass in einer der deutschen Verfassungen folgender Satz stand: Die Verwaltungsrechtspflege hört auf, die Rechtsprechung wird von den Gerichten übernommen. Diesen Satz sollten wir alle nun versuchen in eine Verfassung und Zeit einzuordnen. Vor allem den ersten Teil wollte die Prüferin erklärt wissen (Was bedeutet „Verwaltungsrechtspflege“?).
Alles in allem möchte ich nun anmerken, dass wir Prüflinge uns alle darüber bewusst waren, dass die Prüfung nicht gut gelaufen war. Auch waren die Fragen nicht ganz so schwer, wie erwartet.
Problematisch war nur, dass die Prüferin ihre Ankündigung, jeden bei einer Frage zu fragen nicht wahrmachte, sondern, nach mehreren falschen Antworten, genervt selbst die Antwort gab, obwohl jemand anderes sie vielleicht gewusst hatte. Auch hatte sie uns gesagt, sie wünsche keine Meldungen, woran wir uns auch hielten. Auf sonstige Zeichen reagierte die Prüferin nicht, sodass es dann keine Möglichkeit mehr gab, drangenommen zu werden, um sein Wissen zu zeigen.
Falls nun auch die Prüfer dieses Protokoll lesen möchte ich anmerken, dass nun niemand von uns hoffte oder dachte, etwas geschenkt zu bekommen und dass wir auch alle wussten, dass die Prüfung etwas schleppend und nicht auf dem höchsten Wissensniveau verlief. Dennoch waren wir alle von unseren Antworten her auf einem ähnlich guten/schlechten Stand, soweit sich dies aus unserer Perspektive bewerten lässt. Die Notengebung erfolgte aber vornotenorientiert, sodass es kaum möglich war, seine Note noch hoch zu ziehen. Deshalb muss hier auch genannt werden, dass einer der Prüflinge wegen der mündlichen Prüfung durch das Examen fiel, obwohl er wenn dann nur geringfügig schlechter war als wir anderen (unsere Noten lagen bei 7, 7, 7, 8 und er bekam 3 Punkte). Dies war aus unser aller Blickwinkel überhaupt nicht zu erwarten.
Man sollte als Student nicht mit einer allzu großen Erwartung in diese mündliche Prüfung reingehen. Ein Vergleich mit anderen Prüfern, von denen manche sogar einschränkten oder wohlwollend bewerten, kann aus meiner Perspektive nicht gezogen werden, ist hier ja aber auch nicht gefragt.
Nicht unterkriegen lassen!