Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin im August 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im August 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2
Vorpunkte 2 10
Aktenvortrag 3 9
Zivilrecht 4 8
Strafrecht 5 7
Öffentliches Recht 6 6
Endpunkte 7 5
Endnote 8 4

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Arbeitsrecht

Paragraphen: §615 BGB, §111 BetrVG, §112 BetrVG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer diktierte uns folgenden Fall: ein Sicherheitsunternehmen erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich an Flughäfen. Diese Aufträge werden durch offizielle Ausschreibungen immer wieder neu vergeben. Für das Jahr 2018 erhielt das Unternehmen zwar einen Auftrag, allerdings wurde dieser um 50 % gekürzt. Das Unternehmen hat einen Betriebsrat.
In Folge dessen entfiel für das Unternehmen auch ein entsprechender Beschäftigungsbedarf der betreffenden Arbeitnehmer. Um keine Arbeitnehmer entlassen zu müssen, wurde mit dem Betriebsrat ein Interessensausgleich vereinbart, der vorsieht, dass die betreffenden Arbeitnehmer eine Qualifizierungsmöglichkeit erhalten können und dementsprechend eine andere Tätigkeit mit dem gleichen Stundenumfang und Arbeitsentgelt ausüben können oder der Reduzierung der Arbeitszeit um 12 Stunden monatlich und entsprechender Reduzierung des Arbeitsentgelts zustimmen können. Die Wahl musste innerhalb einer Frist erfolgen und dem Arbeitgeber oder Betriebsrat mitgeteilt werden. Sofern man sich nicht zur Wahlmöglichkeit äußert, werden automatisch Arbeitszeit und Entgelt nach der zweiten Alternative gekürzt. Der Interessensausgleich wurde im Unternehmen zur Kenntnisnahme ausgehängt, alle Arbeitsnehmer wurden darüber auch individuell informiert und auch postalisch über die Einhaltung der Frist informiert und zur Entscheidung aufgefordert.
Ein Arbeitnehmer hat sich nicht geäußert und möchte nunmehr gegen die Reduzierung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsentgelts vorgehen.
Zunächst sollte erörtert werden was ein Interessensausgleich ist und wie dieser wirkt. Dann sollte dies zum Sozialplan abgegrenzt werden. Anschließend sollte erörtert werden, ob der Arbeitgeber sich im Annahmeverzug nach § 615 BGB befindet und was die Voraussetzungen sind. Insbesondere sollte darauf eingegangen werden, ob Annahmeverzug und Unmöglichkeit gleichzeitig vorliegen können und Beispiele genannt werden, wann sich der Arbeitgeber nicht im Annahmeverzug befindet bzw. der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht anbieten muss. Sodann ging es in das Thema BGB AT und ob Schweigen eine rechtserhebliche Wirkung hat. In diesem Zusammenhang wurde auch auf § 115 BGB eingegangen und welche Möglichkeiten es gibt, einen Vertrag einseitig zu ändern, insbesondere im Arbeitsrecht.
Dem Prüfer ist es vor allem wichtig, dass man argumentiert, das Ergebnis ist zweitrangig.