Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im August 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer diktierte einen Fall:
Der Kleingartenverein V veranstaltet ein Sommerfest. Eintritt und Verpflegung sind frei. Jeder ist herzlich willkommen. Dazu gehört traditionell auch eine Hundeleistungsschau, für die man seinen Hund zuvor anmelden muss. Die Preisgelder betragen 150, 100 und 50€.
Die Hunde werden nach Aussehen, Performance auf einem Parcours usw. bewertet.
Der Parcours wird aufgebaut von dahingehend nicht fachkundigen Mitgliedern des Vereins nach einem Beschluss des Vorstands. Dodo, der Hund des G, Vorjahressieger und auch diesmal wieder aussichtsreicher Kandidat, startet als erster. Bei der Wippe indes kommt es, wie es kommen musste: Wegen des fehlerhaften Aufbaus stürzt die Wippe zusammen; Dodo wird panisch, stürzt sich auf den Pudel Paul des Zuschauers Z und beißt ihn tot. Dodo trägt aber auch Bisswunden davon; die Heilung kostet 1000€, die G nun von V verlangt; dazu auch die Ausgaben für das Styling des Dodo und – zumindest – eine Quote des Preisgeldes.
Zunächst galt es zu erörtern, ob es sich um eine Auslobung oder ein Spiel handelte, und ob die hier vorliegende Auslobung schon vor dem Gewinn des Geldes Pflichten entfaltet (nein, weil einseitiges Schuldverhältnis) oder es sich lediglich um eine c.i.c. mit Rücksichtnahmepflichten handelt (ja). Deren Verletzung wurde geprüft, Verschulden lag vor, bei der Zurechnung der Verletzung ergab sich das Problem, dass ja nicht die Wippe selbst Dodo geschädigt hat, sondern P. Nachdem wir diesen Punkt, also den Schutzzweck der Verhaltensnorm, Wippen ordnungsgemäß aufzubauen, lang erörterten, kamen wir zur Ersatzfähigkeit des Schadens, die wir hins. der Heilbehandlung bejahten, bzgl. der Aufwendungen indes verneinten (§ 284 noch nicht anwendbar) und beim Gewinn diskutierten, um dort mit der Differenzierung von Gewinn und Chance den Ersatz abzulehnen. Das ganze wurde dann noch einmal deliktisch durchexerziert (§ 823 und § 831). Deliktsrechtliche Aufgabenstellungen sind für diesen Prüfer typisch, insofern protokollfest!
Plötzlich schwenkte der Prüfer um aufs Erbrecht, auch das für ihn typisch. Er fragte ab, welche Testamentsformen man kenne, ob man durch ein Vermächtnis Eigentümer würde oder nicht, ob ein maschinenschriftlich verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Testament wirksam sei und wie sich die Begriffe letztwillige Verfügung und Verfügung von Todes wegen zueinander verhalten. Damit war die Prüfung vorbei.
ZPO wurde nicht abgefragt, das scheint er nur bei Verbesserungsversuchen zu machen, deren Kandidaten schon im Referendariat sind.
Diese Prüfung war ausgesprochen kurzweilig. Der Prüfer vergibt insgesamt hohe Punktzahlen und stellt sehr präzise Fragen, reagiert aber auf Antworten wenig. Als eine Kommilitonin einen Blackout hatte, blieb er geduldig und stellte weitere, hilfreiche Fragen. Ein Glücksfall.
Einige allgemeine Tipps:
Unterstellt dem Prüfer Wohlwollen.
Denkt laut; stellt euch ein bisschen naiv – benennt eure Auslegungsmethode, sagt die zu prüfenden Normen an.
Bleibt auch bei den anderen Prüflingen aufmerksam, es gibt keinen Moment, in dem ihr euch während der Prüfung zurücklehnen könnt.
Lasst Wissen aufblitzen – für mehr reicht vielleicht die Zeit nicht; wenn der Prüfer euch hoch benoten will, wird er aber an dieser Stelle einhaken.