Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im August 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
In Chemnitz kam es aufgrund eines Aufrufs auf Facebook zu einer Demonstration von Rechtsradikalen und als Reaktion darauf formte sich auch eine Gegendemonstration. Die Demonstranten (beider Seiten) warfen Steine aufeinander und auf die Polizei. Die Polizei löst daraufhin die Demonstrationen auf.
A (einer der Rechtsradikalen) will sich nachträglich dagegen wehren und erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
I. Zulässigkeit
1. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg, § 40 VwGO
2. Statthafte Klageart
– Richtig sich nach dem Klägerbegehren, § 88 VwGO (!)
– Feststellungsklage § 43 VwGO? Nein
– FFKL § 113 S. 4? Direkt (-) analog wegen Erledigung vor Klageerhebung? Argumente, Ergebnis (+)
3. Vorverfahren und Klagefrist? (-) mit Begründung
Dann begann auch schon die Prüfung der Begründetheit:
I. Ermächtigungsgrundlage: Gefahrenabwehr
– gibt es besondere Vorschriften? Ja, das Versammlungsgesetz
– Polizeifestigkeit des Versammlungsgesetz
– Gesetzgebungskompetenz der Länder, Art 125a GG
– 15 Abs. 3 VersG
II. Formelle RM
1. Verfahren- Anhörung § 28 VwVfG entbehrlich weil Auflösung eine Allgemeinverfügung ist
III. Materielle RM
1. Tatbestand
a. Schutzgut: Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Definitionen!!)
b. Gefahr (er wollte Definitionen hören, auch Anscheinsgefahr, Puntativgefahr (ist keine Gefahr!),und versammlungsspezifische Gefahr, die gerade neu geregelte drohende Gefahr aus dem Bayrischen Polizeigesetzbuch )
c. Störer
– Störerbegriffe (warum Rückgriff auf das allg. Polizeirecht?)
– Zweckveranlasser (wie wird er bestimmt- obj, subj. Theorien, aktuelle Beispiele (z.B. FB Party) IV. Ermessen
– Entschließungsermessen
– Auswahlermessen