Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
10 |
Gesamtnote 1. Examen |
10 |
Prüfungsgespräch:
Die Prüfung startete damit, dass der Prüfer uns einen Sachverhalt vorlas, zu dem wir uns Notizen machen konnten. Ausgeteilt war der Sachverhalt nicht. Viel Zeit für Notizen blieb uns aber nicht, da wir direkt starteten. Bei uns ging um einen versuchten Mord (Heimtücke). Sachverhalt war folgender: A wollte B erschießen. Bei der Person, welche er anvisierte, handelte es sich allerdings nicht um den B, sondern um den C. Das bemerkte der A aber nicht. Er dachte, er würde den B anvisieren. Als er dann auf C (vermeintlich B) schoss, prallte die Kugel an einem Baum ab und traf nicht die von ihm anvisierte Person (C), sondern die neben C stehende Person, den B. Damit traf der A letzten Endes die Person, die er eigentlich erschießen wollte, ohne dies zu wissen. Schwerpunkt waren in der Prüfung also die Irrtümer error in persona und aberatio ictus. Der Prüfer nahm uns nicht der Reihe nach dran, sondern nahm wahllos Kandidaten dran. Ihm war es hier wichtig, dass wir sauber und schematisch an die Prüfung gehen. Er legte besonderen Wert darauf, dass wir die Reihenfolge des Schemas einhalten mit Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis. Den Obersatz des versuchten Mordes lies er sich mehrmals sagen, da er die ersten Male nicht zufrieden war, da die Kandidatin erst Dinge ausließ. Da blieb der Prüfer aber ruhig und ließ ihr auch die nötigte Zeit, bis der Obersatz sauber formuliert war. Zeitdruck machte er hier niemandem, legte aber trotzdem Wert auf ein ordentliches Ergebnis. Wir diskutierten viel über die Irrtümer, ließen das Ergebnis aber am Ende dahinstehen und beenden die Prüfung meiner StPO Frage: Wie wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie erfahren die Behörden von Straftaten.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Dezember 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.