Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
12,4 |
Endnote |
12,4 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Vertragsschluss an SB Tankstelle Ersatz von Rechtsverfolgungskosten
Paragraphen: §130 BGB, §145 BGB, §286 BGB, §433 BGB, §823 BGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Es begann mit einer ZPO-Frage: jeder Prüfling sollte eine Prozessmaxime nennen und kurz erläutern, dabei ist er der Reihe nach durch gegangen und hat auch kurze Rückfragen gestellt, an die ich mich aber leider nicht mehr erinnere. Dabei hat er aber auch ausdrücklich gesagt, wenn eine Rückfrage einen sehr hohen Schwierigkeitsgrad hat und er eine Antwort nicht erwartet. Dann haben wir einen ausgedruckten kurzen Fall gelesen und besprochen. Der SV: A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle für 10 Euro. An der Kasse kauft er noch einen Riegel und eine Zeitschrift. Der Mitarbeiter fragt ihn nicht, ob er getankt hat und auch A hatte schon vergessen, dass er getankt hatte. Einige Tage später erreicht ihn ein anwaltliches Schreiben und fordert die Zahlung der 10 Euro, von 40 Euro Rechtsanwaltskosten und von 140 Euro für einen Detektiv, der mehrere Stunden Filmmaterial auswertete. Zunächst wollte er den Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus § 433 II geprüft haben. Fokus war insbesondere der Vertragsschluss. Dabei wurde ein Exkurs zum Tatbestand der Willenserklärung, Unterscheidung empfangsbedürftige – nicht empfangsbedürftige WE gemacht. Danach wurde der Anspruch auf Schadensersatz geprüft. Dabei haben mehrere Prüflinge etwas zur Abgrenzung Schadensersatz statt und neben der Leistung sagen können. Fokus war dann die Prüfung der Entbehrlichkeit der Mahnung. im Schaden haben wir dann problematisiert, ob Aufwendungen als Schaden ersatzfähig sind, ob ein Mitverschulden des Mitarbeiters dem Inhaber zurechenbar ist und ob die Höhe der Verfolgungskosten angemessen sind (dabei wollte er auf § 226 hinaus) Danach sollten wir noch kurz weitere AGLs sammeln (823 II i.V.m. 263 StGB), 951.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom Dezember 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.