Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom Juni 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Juni 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 5
Zivilrecht 7
Strafrecht 7
Öffentliches Recht 7
Endpunkte 7
Endnote 6

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Rechtsbehelfe, Diebstahl, schwerer Diebstahl, Versuch

Paragraphen: §242 StGB, §243 StGB, §244 StGB, §249 StGB, §250 StGB

Prüfungsgespräch: hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Der Einstieg in die Prüfung erfolgte harmlos. Der Prüfer begann mit seiner üblichen Frage- bzw. Definitionsrunde. Er fragte nach Rechtsbehelfen. Jeder musste einen Rechtsbehelf nennen und definieren. Dabei ging es nicht darum den Rechtsbehelf in einem Satz zu definieren, sondern diesen zu erklären. Wir erklärten die Berufung, die Revision, die Beschwerde und die Widereinsetzung in den vorigen Stand. Dazu erklären wir den Devolutiveffekt und den Suspensiveffekt sowie die verschiedenen Beschwerdearten.
Danach schilderte der Prüfer einen Fall, den anschließend ein Prüfling zusammenfassen sollte. Dieser lautete wie folgt: B befindet sich in Geldnot. Daher beschließt er mit einem Brecheisen in ein Gebäude durch ein Fenster im unteren Bereich einzusteigen. Bei den Räumlichkeiten handelte es sich um solche eines Bestatters. Da er in den Räumen nichts fand, ging er durch eine unverschlossene Tür ins Obergeschoss. Im Obergeschoß befanden sich die Wohnräume des Bestatters. Dort fand er immer noch keine Wertgegenstände und wurde zusätzlich von dem Bestatter überrascht. Daraufhin floh der B. Zunächst sammelten wir die Delikte. Geprüft wurde zunächst der versuchte Diebstahl im besonders schweren Fall. Der Prüfer fragte nach der Rechtsnatur und dem Strafgrund des Versuchs. Dabei wollte er hören, dass beim Versuch allein das Handlungsunrecht bestraft wird. Zudem fragte er nach der Abgrenzung Versuch und Verbrechten und nach dem Hintergrund des Wohnungseinbruchsdiebstahls Die Definitionen zum gefährlichen Werkzeug im § 244 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB sollte erklärt werden.