Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
5,45 |
Gesamtnote 1. Examen |
7,3 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Raub, räuberische Erpressung, Nötigung, Strafprozessrecht
Paragraphen: §249 StGB, §255 StGB, §240 StGB, §152 StGB, §250 StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen
Prüfungsgespräch:
Der Prüfung lag folgender simpler Fall zugrunde: A fordert von O Herausgabe von einem Euro. Er stellt ihr in Aussicht, ihr eine Ohrfeige zu geben, falls sie dies nicht tut. O lässt sich nicht darauf ein und A erhält keinen Euro. Zunächst waren die möglichen Straftatbestände zu nennen. Diese waren: §§ 249 I, 22, 23, 12 I StGB (versuchter Raub) §§ 253 I, 255, 22, 23, 12 I StGB (versuchte räuberische Erpressung) sowie § 240 I StGB (Nötigung). Bei der Prüfung war selbstverständlich auf die Abgrenzung Raub – räuberische Erpressung einzugehen. Sie legt großen Wert darauf, dass wie in der Klausur geordnet geprüft wird d.h. Einhaltung der Prüfungsreihenfolge, Obersatz Definition und Subsumtion und Ergebnis. Das geht in der Prüfungssituation gerne mal schief. Nach dem relativ kurzen Fall stellte sie dann viele strafprozessuale Fragen. Zum Beispiel ging es um die Frage, ob der zuständige Staatsanwalt Ermittlungen aufnehmen muss. Dies ist nach § 152 II StPO bei entsprechenden Anhaltspunkten der Fall. Eine Ausnahme nach § 153 I StPO war zu prüfen und abzulehnen. Weitere Fragen waren: – Welches Gericht ist sachlich zuständig? – Wie ist das Gericht besetzt? – Warum gibt es Schöffen – Unterschied zwischen einem minder schweren Fall und einer Privilegierung? – Kann die gerichtliche Vernehmung eines Zeugen durch Vorlesung der Vernehmungsprotokolls aus dem Ermittlungsverfahren ersetzt werden? – Muss man sich einen Verteidiger bestellen? Insgesamt also sehr viele strafprozessuale Fragen. Ich empfehle es dringend, vor der Prüfung noch einmal das Strafprozessrecht zu wiederholen. Ich habe mit den Karteikarten von Hemmer gelernt und konnte dadurch viele der Fragen beantworten. Man sollte sich auch in die StPO einlesen, da man in der Prüfung nicht allzu viel Zeit hat, intensiv nach einer Norm zu suchen.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom Juni 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.