Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im März 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 |
Vorpunkte | 6 |
Zivilrecht | 11 |
Strafrecht | 9 |
Öffentliches Recht | 9 |
Endpunkte | 7 |
Endnote | 7,5 |
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer teilte einen Sachverhalt von einer knappen Seite aus.
Darin ging es um einen mehr oder weniger aktuellen Fall.
Gekauft wurde ein Tesla Modell mit der Software, die verhindern soll, dass es zu Verkehrsunfällen kommt. Gekauft wurde das Fahrzeug von einem Händler H. Produziert in den USA von Tesla.
Ein halbes Jahr später gab es ein Update für diese Software. Der Käufer hat das Update jedoch nicht machen lassen. Wurde jedoch auch nicht darauf hingewiesen, dass es wichtig ist.
In der Folgezeit kam es zu einem Unfall mit einem Dritten.
Nun war die Frage (wohl klar) welche Ersatzansprüche bestehen.
Im Vorhinein ist zu sagen, dass wir lediglich 10% des Falles geschafft haben, da die Prüfung zunächst sehr schleppend begann.
Zunächst wurde nach der Zulässigkeit der Klage gefragt.
Welche Klagearten gibt es (unterschied Feststellungsklage/Leistungsklage), Sehr ausführlich die einzelnen Gerichtsstände (dabei vor allem ob nicht auch noch in den USA geklagt werden kann als Bonusfrage, und Nebenintervention in Form der Streitverkündung aber ebenfalls als Bonusfrage).
Damit war schon über die Hälfte der Zeit verstrichen, da teilweise die Besprechung des Gerichtsstandes schon sehr schleppend lief.
Jedoch half der Prüfer immer wieder auf die Spur zurück und lies keinen Prüfling verzweifeln.
Sodann ging es in die eigentliche Prüfung. Zunächst grob die Ansprüche des Händlers besprochen, Frage aufgeworfen ob dieser sich mangels eigener Kenntnis sich die Kenntnis von Tesla zurechnen lassen muss (Klassiker sonst bei VW im Dieselgate Fall). Dann wurden die Gewährleistungsrechte geprüft, die jedoch bereits verjährt waren.
Dann kamen wir noch ganz kurz auf Ansprüche gegen Tesla zu sprechen. Dabei ging es hauptsächlich um die Fallgruppen der Produzentenhaftung und der Frage ob Tesla als Lizenzinhaber verpflichtet ist auf die Relevanz von Updates hinzuweisen.
Dies haben wir in der Gruppe besprochen. Jedoch war es hier auch wieder sehr schleppend. Die Zeit ist dann auch schon abgelaufen.
Insgesamt eine sehr faire Prüfung, anstrengend weil teilweise sehr schleppend. Aber der Prüfer hat zu keiner Zeit seine Ruhe verloren und war stets wohlwollend und helfend. Ein sehr guter Prüfer.