Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
7 |
Gesamtnote 1. Examen |
1 |
Prüfungsgespräch:
Die Prüfung begann mit einem Sachverhalt. K gibt sein Auto zur Reparatur in eine Werkstatt der B-GmbH. In der Werkstatt soll das Auto gewartet und u.a. der Keilriemen ausgetauscht werden. Der Keilriemen wird beim Einbauen nicht richtig befestigt. Das führt dazu, dass das Auto schließlich nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden kann. Insbesondere funktioniert die Steuerung nicht mehr. Die B-GmbH hat vom 2.10. – 9.10. Betriebsferien. In dieser Zeit fällt der Mangel auf. K begibt sich daher in eine andere Werkstatt. Dort wird das Auto repariert. Hierbei fallen Kosten in Höhe von 3.500€ an. Wie ist die Rechtslage? Die Kollegin sollte zunächst ihre ersten Gedanken hierzu äußern. Sie ging darauf ein, dass es sich hier um einen Werkvertrag handeln könnte. Sie grenzte kurz Schadensersatz neben und statt der Leistung ab und kam zu dem Ergebnis, dass es sich hier um Schadensersatz statt der Leistung handele. Ich sollte dann die Anspruchsgrundlage nennen und mit der Prüfung beginnen. Ich ging kurz auf den Werkvertrag, einen möglichen Sachmangel und die Abnahme ein.
Beim Prüfungspunkt „Sachmangel“ fragte er der Prüfer, was denn hier im konkreten Fall „gewöhnlich“/“üblich (i.S.v. §633 Abs.2 Nr.2 BGB) sei. Ich führte an, dass hierunter eine ordnungsgemäße Reparatur bzw. ein fachgemäßer Austausch des Keilriemens zu verstehen sei. Die Kollegin sollte dann die Frist prüfen. Bei diesem Prüfungspunkt hielten wir uns eine längere Zeit auf. Wir sollten Argumente dafür finden, warum hier im konkreten Fall die Fristsetzung entbehrlich sein könnte. Danach diktierte uns der Prüfer noch einen zweiten kurzen Fall. Ein Motorradfahrer fährt auf der Straße. Eine Katze überquert die Straße. Er muss bremsen. Dabei verletzt er sich und das Motorrad geht kaputt. Ich sollte mit der Prüfung beginnen. Nach einer kurzen Hinleitung bin ich auf §833 BGB eingegangen und habe kurz die Voraussetzungen durchgeprüft. Der Prüfer hat die Voraussetzungen schließlich wegen der fortgeschrittenen Zeit abgebrochen. Stattdessen wollte er ausführlicher die verschiedenen Schadensposten besprechen. Die Kollegin sollte sagen, welche Schadensposten hier in Betracht kämen. Sie nannte Schmerzensgeld für die Körperverletzung und Schadensersatz für die Eigentumsverletzung. Anschließend wollte der Prüfer von uns wissen welche Schadensposten zwar nicht im Sachverhalt angelegt sein, aber theoretisch noch in Betracht kommen könnten. Mir sind Dienstausfall und Nutzungsausfallschaden eingefallen. Zu Letzterem sollte ich genauere Ausführungen machen. Abschließend wurde der Kollegin die Gelegenheit gegeben hierzu Ergänzungen zu machen.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Oktober 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.