Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom September 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer hat den so genannt „Kronkorken-Fall“ mit uns besprochen, ein Urteil des LG Arnsberg (Urteil vom 2.3.2017 – Aktenzeichen 1 O 151/16)
Das Urteil ist zu finden in: NJW 2017, 2421. Im selben NJW-Heft findet man auch eine Kommentierung und Einordnung des Urteils.
Die Prüfung war leider etwas unstrukturiert, allerdings lag das auch an dem in rechtlicher Hinsicht nicht ganz einfachen Fall.
Der Sachverhalt kurz zusammengefasst:
5 Freunde verbringen das Wochenende in einer angemieteten Ferienwohnung. Die Kosten für die Wohnung, die Anfahrt und die alkoholischen Getränke teilen sie sich.
Ein Freund kauft eine Bierkiste und verbringt sie in die Ferienwohnung. Ein anderer Freund öffnet eine Bierflasche und wirft den Kronkorken auf den Tisch. Einem weiteren Dritten fällt auf, dass in dem Kronkorken das Bild eines Pkws abgedruckt ist und er nimmt den Kronkorken an sich. Der Bier-Hersteller hatte zuvor demjenigen, der einen solchen Kronkorken vorlegt, im Rahmen eines Gewinnspiels die Übereignung eines Pkws versprochen.
Der Freund, der den Kronkorken entdeckt hat, legt den Kronkorken vor und erhält den Pkw. Diesen übereignet er anschließend an einen Dritten.
Nun fordert eine der 5 Freunde von demjenigen, der den Kronkorken vorgelegt hat, anteilige Herausgabe des erlangten Kaufpreises.
Der Prüfer fragte zunächst, wie das Versprechen des Bier-Herstellers rechtlich einzuordnen sei. Im weiteren Verlauf der Prüfung haben wir (fast) alle Einzelheiten des Falles angesprochen.
Abschließender Ratschlag:
Meines Erachtens scheint der Prüfer besonderen Wert auf die Kernfächer des Zivilrechts (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht) zu legen. Die vorherigen Protokolle weisen auch in diese Richtung.