Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom März 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im März 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 26
Zivilrecht 5
Strafrecht 5
Öffentliches Recht 5
Endpunkte 47
Endnote 4,7

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Staatsorgan, Baurecht

Paragraphen: §35 BauGB, §63 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer hat der Reihe nach jedem Prüfling einen Fall geschildert. Dies passierte mündlich. Hier war es zwingend erforderlich mitzuschreiben, da die Fälle teilweise etwas länger waren.
An die anderen kleinen Fälle kann ich mich leider nicht wirklich erinnern.
Ein Kollege hatte die Frage, ob eines Bundespräsidenten einen Kandidaten in das Amt des Bundeskanzlers ernennen muss, wenn er Annahme hat, dass der Kandidat nicht dafür geeignet ist.
Abzustellen war auf Art. 63 GG
Eine andere Kollegin hatte einen Fall, bei dem der Bundeskanzler mit der Arbeit seiner Minister unzufrieden war. Er wollte wissen, ob er sie einfach ihrem Amt entheben kann. Laut Art. 64 GG kann dies allerdings nur der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Hier ging es darum zu sehen, dass es sich bei der Norm um eine „kann“ Vorschrift handelt.
Ich hatte einen Fall zum Bundespräsidenten und seinen Kompetenzen. Es ging darum, ob der Bundespräsident auch formelle und materielle Prüfungskompetenz besitzt.
Nach den kleinen Fällen hat der Prüfer einen großen Fall gestellt, den alle gemeinsam lösen sollten. Der Fall war aus dem Baurecht und sehr lang. Leider hat er keinen Fall ausgeteilt, sondern ihn vorgelesen. Dies ist sehr schnell passiert, sodass alle Prüflinge Schwierigkeiten hatten sich gute Notizen zu machen. Jedoch hat der Prüfer auf Nachfrage einzelne Abschnitte gerne nochmal wiederholt.
Der Fall ging in etwa so:
In der Gemeinde G im Landkreis K in NRW liegt der Betrieb A im Randgebiet. Der Betrieb stellt Holzpellets her. Ein Bebauungsplan existiert nicht.
Für den Betrieb gibt es eine formell und materiell wirksame Baugenehmigung mit der Bemerkung, dass der Betrieb grundsätzlich in ein Industriegebiet gehört aber hier eine Ausnahme gemacht wurde, weil es von der Ortschaft passt.
Nach einem Jahr beantragt der Betrieb eine Erweiterung des Betriebs, weil der Platz zu klein geworden ist. Dieser Antrag wird genehmigt mit der Folge, dass der Betrieb sich um 25% zu Relation der bisherigen Flächen vergrößern darf.
Nach einem weiteren Jahr stellt der Betrieb erneut einen Antrag auf Erweiterung. Dieser wird im Rahmen von 15% genehmigt.
Nach einem weiteren Jahr stellt der Betrieb erneut einen Antrag auf Erweiterung. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass zwar keine öffentlichen Belange entgegenstehen, eine Genehmigung jedoch dem Flächennutzungsplan widerspricht.
Daraufhin erteilt die Bauaufsichtsbehörde nach Anhörung der Gemeinde G die Baugenehmigung. Die Gemeinde will sich gegen die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde wehren.
Wie kann Sie das tun?
Hier musste man zunächst darauf kommen, dass es sich um die Ersetzung der Genehmigung handelt. Man musste § 36 BauGB sehen. Die weitere Prüfung des Falls war nicht mit allzu vielen Problemen verbunden. Der Prüfer hat einzelne Fragen auch weitergegeben. Er ging nicht zwingend in der Sitzreihenfolge der Prüflinge vor.
Der Prüfer hat allgemeine Grundfragen zum Baurecht gestellt, so bspw. wie denn der Aufbau von baurechtlichen Vorschriften sei, z.B. § 35 BauGB. Die einzelnen Absätze haben besondere Bedeutung und werden in bestimmter Reihenfolge geprüft.
Nach der Lösung des Falles ist der Prüfer nochmal mit einzelnen Fragen außerhalb des Baurechts auf die Prüflinge zugegangen. So wollte er z.B. auf das „Recht auf Vergessen“ zu sprechen kommen. Dafür blieb dann allerdings keine Zeit mehr.
Tipps:
Grundlagen lernen! Vor allem Staatsorganisationsrecht kommt scheinbar in jeder mündlichen Prüfung. Jedoch ganz locker bleiben, der Prüfer versucht das Beste aus euch herauszuholen!
Viel Erfolg 🙂